19.07.10 Quelle: DIE STIFTUNG
„Schwarzer Tag für die Schwerstkranken“
Die deutsche Hospiz-Stiftung spricht in Bezug auf das Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofes im Juni von einem „schwarzen Tag für die Schwerstkranken in Deutschland“. Das Urteil erlaubt auch äußerlich betrachtet aktives Handeln, sofern es dem Sterbenlassen im Sinne des Erkrankten entspricht. Dabei habe das Gericht allerdings nicht ausdrücklich ausgeführt, wie vorzugehen sei, wenn keine Patientenverfügung vorliege. In solchen Fällen dürfe eine Einstellung der Lebenserhaltung nur erfolgen, wenn dass mit Gewissheit dem expliziten Wunsch des Erkrankten entspreche, wie der Vorstand der Hospiz-Stiftung Eugen Brysch anmerkte. Bei dem vom Gericht behandelten Fall gab es zuvor aber lediglich ein Vier-Augen-Gespräch zwischen Mutter und Tochter, was als Legitimation der Sterbehilfe nicht ausreichen könne. Die Tochter hatte eine Ernährungssonde beschädigt, woraufhin die Mutter verstarb, und wurde dafür freigesprochen. In solchen Fällen müssten nach Ansicht der Stiftung unbedingt mehrere Angehörige befragt werden, außerdem müsse eine klare Dokumentation der Vorgänge erfolgen.www.hospize.de





