Die Wächter des Dritten Sektors
Aufgaben und Kompetenzen der Stiftungsbehörden
Stiftungen haben keine Mitglieder und auch die Nutznießer ihrer Arbeit haben kaum eine Möglichkeit, zu kontrollieren, ob bei der Stiftungsarbeit alles mit rechten Dingen zugeht. Deshalb unterstehen rechtlich selbstständige Stiftungen den Stiftungsaufsichten beziehungsweise Stiftungsbehörden. Sie überprüfen die Stiftungsarbeit und sind auch die ersten Ansprechpartner in Sachen Stiftungsgründung. Einen Einblick in das Innenleben dieser Behörden finden Sie auf den nächsten Seiten.
Die Wächterin des Stifterwillens
Aufgaben und Befugnisse der Stiftungsaufsicht
Die Stiftungsaufsicht ist das Maß aller Dinge, wenn es um die Anerkennung, das Fortbestehen und die Aufhebung einer Stiftung geht... [mehr]
Stiftungsaufsichten im Porträt
Ein Blick hinter die Kulissen
Wer steckt eigentlich hinter den Behörden, die jedes Jahr Hunderte Stiftungen „auf die Welt bringen“. In der Reihe „Stiftungsaufsichten stellen sich vor“... [mehr]
Es muss nicht immer die Mustersatzung sein
Tipps für den Umgang mit der Stiftungsaufsicht
Die Stiftungsaufsicht wird vielfach als umständlicher Akteur im Stiftungswesen wahrgenommen. Daran hat die zwischenzeitliche Liberalisierung des Stiftungsrechts... [mehr]
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