Die Wächter des Dritten Sektors

Aufgaben und Kompetenzen der Stiftungsbehörden

Quelle: Regierung von Schwaben

Stiftungen haben keine Mitglieder und auch die Nutznießer ihrer Arbeit haben kaum eine Möglichkeit, zu kontrollieren, ob bei der Stiftungsarbeit alles mit rechten Dingen zugeht. Deshalb unterstehen rechtlich selbstständige Stiftungen den Stiftungsaufsichten beziehungsweise Stiftungsbehörden. Sie überprüfen die Stiftungsarbeit und sind auch die ersten Ansprechpartner in Sachen Stiftungsgründung. Einen Einblick in das Innenleben dieser Behörden finden Sie auf den nächsten Seiten.

Die Wächterin des Stifterwillens

Aufgaben und Befugnisse der Stiftungsaufsicht
Die Stiftungsaufsicht ist das Maß aller Dinge, wenn es um die Anerkennung, das Fortbestehen und die Aufhebung einer Stiftung geht... [mehr]

Stiftungsaufsichten im Porträt

Ein Blick hinter die Kulissen
Wer steckt eigentlich hinter den Behörden, die jedes Jahr Hunderte Stiftungen „auf die Welt bringen“. In der Reihe „Stiftungsaufsichten stellen sich vor“... [mehr]

Es muss nicht immer die Mustersatzung sein

Tipps für den Umgang mit der Stiftungsaufsicht
Die Stiftungsaufsicht wird vielfach als umständlicher Akteur im Stiftungswesen wahrgenommen. Daran hat die zwischenzeitliche Liberalisierung des Stiftungsrechts... [mehr]