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Regierungsbezirk Köln: Stifter im Rheinland halten zusammen

Stiftungsaufsichten stellen sich vor – Serie, Teil 6

950 Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Köln, davon viele mit überregionaler Bedeutung, bereichern durch ihre gemeinnützige Tätigkeit das Leben in unserer Gesellschaft. Die Organisationen sind auch untereinander stark vernetzt und bewerben die Idee des Stiftens in der Öffentlichkeit. Die Bezirksregierung Köln hilft den Stiftungen auch nach der Anerkennung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Anpassung der Arbeit an geänderte Rahmenbedingungen.

Von Günter Bernsdorf

Stiftungen zu beraten, zu begleiten und auch zu kontrollieren ist im Regierungsbezirk Köln Aufgabe der Bezirksregierung. Deren Einzugsgebiet reicht von der Städteregion Aachen im Westen bis zum Oberbergischen Kreis im Osten und umfasst u. a. die Städte Köln, Bonn und Leverkusen. Die Stiftungsbehörde hat ihr Domizil in der Zeughausstraße im alten Regierungspräsidium direkt gegenüber dem Stadtmuseum. Aufgrund der zentralen Lage – es sind zu Fuß nur zehn Minuten zum Hauptbahnhof und zum Dom – sind wir für jeden potenziellen Stifter gut zu erreichen.

Ein kleiner Mitarbeiterstab von drei Sachbearbeitern plus (anteiligem) Dezernent kümmert sich um mittlerweile 950 Stiftungen. Und jedes Jahr werden es naturgemäß mehr. 2008 kamen 68 Stiftungen hinzu, 2009 noch einmal 52 weitere.

Wer eine rechtsfähige Stiftung gründen möchte, findet einen ersten Einstieg durch den von der Stiftungsbehörde herausgegebenen Flyer „Überlegungen zur Stiftungsgründung“ und den Leitfaden „Der Weg zur Stiftung“. Diese Unterlagen können von der Internetseite der Bezirksregierung Köln www.bezreg-koeln.nrw.de/stiftungen heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden.

Sogenannte Verbrauchsstiftungen, bei denen auch das Stiftungsvermögen kontinuierlich für den Stiftungszweck eingesetzt wird und nicht nur seine Erträge, werden nur ausnahmsweise unter ganz engen Voraussetzungen genehmigt, deren Vorliegen in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft wird. Wer eine Verbrauchsstiftung gründen möchte, sollte daher frühzeitig ein Beratungsgespräch mit der Stiftungsbehörde vereinbaren. Ergebnis der Beratung kann auch sein, dass möglicherweise eine andere Konstellation als die Gründung einer Stiftung zweckmäßiger ist, um das Ziel in möglichst kurzer Zeit zu erreichen.

Die Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung ist nicht das Ende, sondern der Anfang eines gemeinsamen Weges aller, die für die Stiftung verantwortlich sind. Es gibt gute und – wie jüngst in der Wirtschaftskrise – schlechte Zeiten, und bei etwaigen Konflikten innerhalb der Stiftung kann es sinnvoll sein, sich Hilfe von außen zu holen. Die Stiftungsbehörde hilft gerne, damit sich die Stiftung wieder auf die Erfüllung des eigentlichen Stiftungszwecks konzentrieren kann.

Kommt es zu außergewöhnlichen Vermögensverlusten, die nicht auf allgemeine, vorübergehende wirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen sind, ist zu prüfen, wie Verwaltungsaufwand und Mittelverwendung der Stiftung angepasst werden müssen, um den Bestand der Stiftung langfristig zu sichern. Um erst gar nicht in eine existenzbedrohende Situation kommen zu können, ist von hochspekulativen Anlagen abzusehen und eine eher konservative Anlagestrategie empfehlenswert.

Das nordrhein-westfälische Stiftungsgesetz ist in den vergangenen Jahren wesentlich liberaler geworden. Evaluationen haben gezeigt, dass sich die deutliche Reduzierung der staatlichen Stiftungsaufsicht bewährt hat. Zuletzt wurde das Gesetz im Februar dieses Jahres geändert.

Danach bedürfen neben der Auflösung der Stiftung und dem Zusammenschluss mit einer anderen Stiftung nur noch wesentliche Änderungen des Stiftungszwecks und der Organisation der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde. Über andere Änderungen der Satzung ist die Stiftungsbehörde seit Februar innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung zu unterrichten. Zudem bleiben Stiftungen nunmehr zwölf statt bisher neun Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, um der Stiftungsbehörde eine Jahresabrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung der Stiftungszwecke vorzulegen.

Vor allem die Bundesstadt Bonn, bis 1990 Hauptstadt und bis 1999 Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland, ist eine Stiftungshochburg. Sie liegt im Städteranking deutscher Großstädte nach Stiftungsdichte bundesweit auf Platz 7 – und in Nordrhein-Westfalen auf Platz 1.

Viele Bonner Stiftungen haben eine überregionale Bedeutung.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz kümmert sich in ganz Deutschland um den Erhalt von Denkmälern und deren Nutzung.

Die Deutsche AIDS-Stiftung engagiert sich bundesweit in der AIDS-Prävention und unterstützt HIV-positive und an AIDS erkrankte Menschen in materiellen Notlagen.

Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung unterstützt Menschen, die Schäden am Zentralen Nervensystem erlitten haben, und stellt Mittel für Projekte der Forschung, Rehabilitation, Pflege und Prävention bereit. Nach Mitteilung der Stiftung erleiden jedes Jahr 270.000 Menschen in Deutschland eine Schädelhirnverletzung – bei einem Unfall im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz, im Haushalt oder bei Spiel und Sport. Knapp die Hälfte der Unfallopfer ist unter 25 Jahren, 35.000 Kinder sind jünger als fünf Jahre.

Ebenfalls eine Stiftung mit Sitz in Bonn ist die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland. Sie ist in Deutschland die maßgebliche Instanz für Dopingkontrollen und -prävention und setzt sich auch über die nationalen Grenzen hinweg für die Dopingbekämpfung ein.

Obwohl es allein in Köln über 160 Karnevalsvereine und -gesellschaften gibt, existiert jedoch bis heute keine einzige rechtlich selbstständige Karnevalsstiftung in unserem Einzugsbereich.

Typisch für den Regierungsbezirk Köln ist auch die starke Vernetzung der Stiftungen untereinander. So haben sich sowohl in der Stadt Köln als auch in Bonn zahlreiche Organisationen zu örtlichen Stiftungsvereinen zusammengefunden. Deren Zweck ist die aktive Förderung des Stiftungsgedankens in der jeweiligen Region. Außerdem setzen sich die Vereine für eine stärkere Vernetzung und Kooperation zwischen den Stiftungen der Region ein, damit alle gemeinsam noch mehr Gutes zum Wohle der Stadt und ihrer Bürger bewirken können.

Zu den Höhepunkten der Vereinsarbeit gehört sicherlich die Organisation der Stiftungstage, die alle drei Jahre stattfinden. Zuletzt luden der Verein Kölner Stiftungen Ende Oktober 2009 ins Historische Rathaus und der Verein für Bonner Stiftungen im Mai dieses Jahres ins Haus der Geschichte zu lokalen Stiftungstagen ein.

Die Stiftungen hatten die Möglichkeit, sich auf einem „Markt der Stiftungen“ zu präsentieren, und auch die Stiftungsbehörde war jeweils mit einem Stand vertreten. Potenzielle Stifter konnten sich vor Ort über die Möglichkeiten zur Gründung einer Stiftung informieren. Aber auch mit denjenigen, die bereits für eine Stiftung Verantwortung tragen, ergaben sich viele interessante Gespräche.

Gerade in Zeiten der finanziellen Krise wird besonders deutlich, wie wichtig Stiftungen sind, um gemeinnützige Projekte z. B. im Sozial-, Kultur- oder Umweltbereich durchzuführen oder finanziell zu unterstützen. Das private Engagement der Menschen und Unternehmen – gerade auch in Stiftungen – rettet viele öffentliche Einrichtungen vor der Schließung, bewahrt gemeinnützige Projekte vor dem Aus und eröffnet für die Zukunft neue Perspektiven.

Günter Bernsdorf ist Dezernent u.a. für Stiftungen bei der Bezirksregierung Köln.

 

Infokasten
Stiftungsbehörde Bezirksregierung Köln
Einzugsgebiet: Regierungsbezirk Köln (4,37 Mio. Einwohner)
Zahl der Stiftungen im Einzugsgebiet: 950
Stiftungsdichte: 21,7 Stiftungen pro 100.000 Einwohner
Bekannte Stiftungen: Deutsche Stiftung Denkmalschutz,
ZNS – Hannelore Kohl Stiftung, Deutsche AIDS-Stiftung
Neugründungen 2009: 52