Hamburg, Deutschlands Stiftungsstadt
Stiftungsaufsichten stellen sich vor – Serie, Teil 3
Die Freie und Hansestadt Hamburg betreut mit Abstand die meisten selbstständigen Stiftungen. Auch gibt es gegenwärtig in keiner Stadt mehr Anerkennungen: 2007 waren es 67, und selbst in den Krisenjahren 2008 und 2009 gab es 56 und 35 Neugründungen. Daher beansprucht Hamburg ebenso wie Frankfurt für sich, Deutschlands Stiftungshauptstadt zu sein. Zudem hat kein anderes Bundesland nur annähernd so viele Stiftungen pro Einwohner. Entsprechend bemüht sich der Stadtstaat um ein stiftungsfreundliches Klima und die Würdigung der Stiftungsarbeit.
VON JAKOB NICOLAI
Stiften hat in Hamburg eine lange Tradition, die 800 Jahre zurückreicht. Schon immer gehörte unter den Bürgern der Stadt das Stiften zum guten Ton. Das gilt schon lange nicht mehr nur für die reichen Kaufleute. Mit den Stiftungen ist oft ein großes ehrenamtliches Engagement verbunden, das sich häufig über Generationen fortsetzt.
Die hamburgischen Stiftungen decken nahezu alle Bereiche gemeinnütziger Tätigkeit ab. Schwerpunkte liegen im sozialen Bereich, aber auch Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur kommen nicht zu kurz. Stiftungen engagieren sich in vielen Bereichen, in denen der Staat nicht oder nicht mehr tätig ist, und sie leisten überall wertvollste Arbeit.
Damit das so bleibt, ist der Senat seit vielen Jahren um seine Stifter und Stiftungen bemüht. Das beginnt mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen: Hamburg hat mit acht Paragraphen das kürzeste deutsche Stiftungsgesetz, in keinem anderen Land finden sich liberalere Regelungen. Hierdurch sind die Organisationen insbesondere von großem bürokratischen Aufwand befreit. Die Stiftungsaufsicht versucht, die Kontrolle der Stiftungen auf das nötige Mindestmaß zu beschränken und vor allem den Stifterwillen zu berücksichtigen.
Auch legt die Stadt Wert darauf, den Stiftern und Stiftungen Anerkennung für ihr Wirken auszusprechen: So werden Jahr für Jahr die Neugründungen des vergangenen Jahres in einem großen Senatsempfang geehrt. Alle zwei Jahre vergibt die Stadt in Zusammenarbeit mit einem privaten Partner den Hamburgischen Stifterpreis für besonders verdiente Stiftungen. Nach einem aufwändigen Auswahlverfahren folgt die Ehrung in einem Festakt im Großen Festsaal des Rathauses. Dort, im Rathaus, hängt auch die Stiftertafel, auf der seit vielen Jahren herausragende Leistungen im Stiftungswesen gewürdigt und verewigt werden. Hinzu treten zahlreiche andere Maßnahmen, sei es die Mitausrichtung des regelmäßig stattfindenden Stiftungstages, die Unterstützung oder Initiierung stiftungsfreundlicher bundesgesetzlicher Vorhaben, die Gebührenbefreiung für die Anerkennung gemeinnütziger Stiftungen oder die enge Kooperation mit stiftungsrechtlichen Lehrstühlen der Stadt.
Seit 2005 ist die gesamte Betreuung und Beaufsichtigung der Stiftungen in der Justizbehörde – im Herzen der Stadt, nur zwei Minuten Fußweg vom Gänsemarkt entfernt – konzentriert. Dort gibt es ein eigenes personell und sachlich gut ausgestattetes Referat „Stiftungsangelegenheiten“. Es besteht aus sieben Sachbearbeitern, zwei Geschäftsstellenkräften, zwei Mitarbeitern für wirtschaftliche Fragen und der Referatsleitung. Eine Sachbearbeiterstelle wurde erst kürzlich neu geschaffen. Jede Stiftung hat stets denselben Ansprechpartner, der für alle die Stiftung betreffenden Fragen, von der Anerkennung über Satzungsänderungen bis hin zur Beratung in allen Dingen, zuständig ist.
Im Vordergrund der Arbeit steht nicht so sehr die Beaufsichtigung der Stiftungen, sondern in allererster Linie die Hilfestellung und Beratung. Das Referat stellt im Internet (www.stiftungen.hamburg.de) und auch in Papierform mehrere kommentierte und mit dem Finanzamt abgestimmte Mustersatzungen und sonstige Hinweise zur Stiftungserrichtung zur Verfügung. Wenn Hilfe im Gründungsprozess, bei der Satzungsgestaltung, bei Konflikten innerhalb von Stiftungsorganen oder bei Änderungen der Satzung benötigt wird, stehen Sachbearbeiter und – bei Bedarf – auch Referats- und Abteilungsleitung für Gespräche zur Verfügung. Täglich sind Stiftungen und auch Anwälte vor Ort, um anstehende Fragen zu erörtern.
Auch die Abstimmung der Gemeinnützigkeit mit dem Finanzamt im Anerkennungsverfahren oder bei Satzungsänderungen erledigt der Sachbearbeiter für die Stifter. Wenn es Probleme gibt, geeignete Vorstände zu finden, hilft das Referat in Kooperation mit verschiedenen gemeinnützigen Organisationen. Darüber hinaus wird derzeit daran gearbeitet, die Stiftungen, die das möchten, besser miteinander zu vernetzen, um sowohl bei der Zweckverwirklichung als auch bei Verwaltung und Vermögensanlage Effizienzgewinne zu erzielen.
Daneben kommt, auch wenn dies nur einen geringen zeitlichen Umfang ausmacht, die Aufsicht nicht zu kurz. Kontrolliert werden die Besetzung der Vorstandsorgane sowie vor allem der Vermögenserhalt und die Zweckverwirklichung. Denn bei aller Liberalität verdienen die Stifter natürlich, dass für die dauerhafte Verwirklichung ihres Willens Sorge getragen wird. Hier ist die Stiftungsaufsicht in der Verantwortung. Zur Vermeidung von Doppelarbeit liegt die Kontrolle der Gemeinnützigkeit – die ja rein stiftungsrechtlich keine Rolle spielt – allein in den Händen des zuständigen Finanzamtes.
Dem Referat „Stiftungsangelegenheiten“ steht das volle Potenzial verwaltungsrechtlicher Maßnahmen (wie z.B. Einsichtnahme in Unterlagen, Zwangsgeld, Abberufung von Vorständen) zur Verfügung, allerdings muss nur sehr selten davon Gebrauch gemacht werden. Grundgedanke ist auch hier, die Eigenverantwortlichkeit der Stiftungen und ihrer handelnden Organe zu betonen und nur bei klaren Missständen zu intervenieren. So wird bei großen Vermögensverlusten, z.B. 30% im Zuge der Finanzkrise, sicherlich nachgefragt, wie diese entstanden und weshalb sie gegebenenfalls realisiert worden sind. Haben sich die Vorstände aber innerhalb der Vorgaben der Satzung gehalten und ist ihre Vermögensanlage aus damaliger Sicht vertretbar gewesen, so werden nur rechtliche und tatsächliche Hinweise gegeben. Nur in äußerst seltenen Fällen – mit kriminellem Hintergrund – wurde die Inanspruchnahme der Vorstände betrieben.
Größten Wert legen wir auf schnelle Arbeitsabläufe. So soll etwa die Anerkennung einer Stiftung im Referat nie länger als vier Wochen dauern. In einzelnen, ganz dringenden Fällen hat es auch schon Anerkennungen – inklusive Satzungsabstimmung und Klärung der Gemeinnützigkeit mit dem Finanzamt – innerhalb eines halben Tages gegeben.
Während immer noch die klassische „ewige“ selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Mittelpunkt der hamburgischen Stiftungslandschaft steht, gibt es in jüngerer Zeit doch auch einige andere Trends. Bedeutsam ist insbesondere die wachsende Zahl unselbstständiger Stiftungen, etwa unter dem Dach der in Hamburg sehr regen Bürgerstiftung oder einer Bankstiftung. Auch diese – nicht der Aufsicht unterliegenden – Stiftungen leisten, bei allen Unzulänglichkeiten des Treuhandmodells gegenüber der selbstständigen Stiftung, einen wertvollen Beitrag für das Gemeinwesen. Der Verbrauchsstiftung kommt demgegenüber keine erhebliche Bedeutung zu. Nur eine Hand voll Stifter hat sich bislang dafür entschieden. Im Gegensatz zu anderen Stiftungsaufsichten sehen wir dieses Modell auch durchaus kritisch. Unseres Erachtens macht die (theoretisch) ewige Ausrichtung gerade das Wesen einer Stiftung aus und unterscheidet sie von einer gemeinnützigen GmbH oder einem Verein.
Angaben zum Autor:
Jakob Nicolai ist Volljurist, Leitender Regierungsdirektor und gehört seit 2002 der Hamburger Justizbehörde an. Dort ist er Leiter der Abteilung 2, zu der auch das Referat „Stiftungsangelegenheiten“ gehört.
Stiftungsaufsicht Hamburg
Einzugsgebiet: Hansestadt Hamburg
Zahl der rechtsfähigen Stiftungen im Einzugsgebiet: 1165 (Stand 31. Dezember 2009)
Stiftungsdichte: 65,6 pro 100.000 Einwohner
Bekannte Stiftungen: ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, Körber-Stiftung, Joachim Herz Stiftung
Neugründungen 2009: 35
Termine
22. Mai 2012, Frankfurt, im Rahmen der GLOBAL BUSINESS WEEK, 21.-25. Mai 2012
5. Sustainability Forum Frankfurt
5. Juni 2012, Potsdam, Hoffbauer Tagungshaus
5. Brandenburger Stiftungstag
5./6. Juni 2012, Berlin, Park vom Schloss Bellevue
Woche der Umwelt 2012
12. Juni 2012, München, Hotel Bayerischer Hof
Value Intelligence Conference 2012
14. Juni 2012, Hannover, Comramo KID GmbH
Fundraising Forum Niedersachsen
15. Juni 2012, Zürich, Universität Zürich
2. Zürcher Stiftungsrechtstag
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