Stiftls Glossar

Begriffserklärungen rund um die Vermögensanlage
Basiswissen ist die halbe Miete. Aus diesem Grund hat DIE STIFTUNG einige Fachbegriffe rund um das Stiftungswesen sowie speziell aus dem Bereich der Vermögensanlage zusammengetragen. Wir wollen, dass Sie auch im Dickicht von nicht enden wollenden Anglizismen und finanzmathematischem Fachchinesisch den Durchblick behalten. Das Glossar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird von der Redaktion regelmäßig vervollständigt.


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Umbrella-Fonds
Underlying
 
Umbrella-Fonds
Übergeordnetes Fondskonzept mit Ursprung in Großbritannien, unter dessen Schirm sich mehrere Subfonds, bzw. Unter- oder Teilfonds, befinden. Die Struktur bildet eine juristische Einheit, so dass nur für den gesamten Umbrella-Fonds ein Zulassungsverfahren bei der zuständigen Behörde nötig ist. Die Subfonds haben unterschiedliche Anlageschwerpunkte. Anleger können zwischen ihnen ohne zusätzliche Kosten oder zu minimalen Gebühren wechseln. Umbrella-Fonds dürfen nicht mit Dachfonds verwechselt werden. In Deutschland dürfen keine Umbrella-Fonds aufgelegt werden.
Siehe auch:
Dachfonds