Als die Oberfrankenstiftung entschied, nicht mehr ihr gesamtes Kapital in eine einzige Aktie zu investieren, brauchte der heutige Geschäftsführer Stefan Seewald einen Anlageplan. Aus den geplanten Anlagerichtlinien ist ein ganzes Anlagehandbuch geworden. Dieses soll sich an den Werten und dem ursprünglichen Handeln der Stifter orientieren.

Das gesamte Stiftungsvermögen in einen Akti­entitel zu stecken, klingt aberwitzig. Die Oberfrankenstiftung ist damit fast 80 Jahre lang sehr gut gefahren. Die Stiftung, die Kunst und Kultur, Soziales, Denkmalpflege, Wissenschaft und Forschung in Oberfranken fördert, wurde 1927 mit einem Stiftungsvermögen von sechs Millionen Reichsmark errichtet. Die Stifter brachten damals Aktien eines Energieversorgungsunternehmens in die Stiftung ein, in dem sie als Aufsichtsräte tätig waren.

Das Stiftungsvermögen ist heute auf stolze 700 Millionen Euro angewachsen. Aktuell ist es noch zu etwa 60 Prozent in Aktien angelegt. 15 Prozent ent­fallen auf Immobilien und festverzinsliche Papiere, mit den übrigen zehn Prozent Kapital hat die Stif­tung in Infrastrukturprojekte investiert.

Dass die ursprüngliche Investmentstrategie – ein einziger Aktientitel – aufgebrochen wurde, geht auf die Entscheidung des Stiftungsratsvorsitzenden im Jahr 2003 zurück. Dieser habe sich an den heuti­gen Geschäftsführer Stefan Seewald gewandt – da­mals bei einer Sparkasse beschäftigt –, weil er we­gen der einseitigen Portfolioaufstellung nicht mehr ruhig schlafen könne. Damals standen viele Anleger unter dem Eindruck der Dotcom-Blase; das Vermö­gen der Oberfrankenstiftung habe „ordentlich ge­schwankt“, erinnert sich Seewald. Das Portfolio be­stand zu diesem Zeitpunkt noch zu 90 Prozent aus einem Aktientitel, zu zehn Prozent aus Tagesgeldan­lagen – Dividenden der Vorjahre, die man nicht aus­gegeben hatte.

Um eine Grundlage dafür zu schaffen, ihr Ver­mögen umzuschichten, gab die Stiftung Seewald und einem seiner Kollegen den Auftrag, Anlage­richtlinien zu formulieren. Dass sich diese fix und unkompliziert aufstellen lassen, stellte sich bald als Trugschluss heraus, sagt Seewald: „Beim Start ha­ben wir gedacht, wir schreiben eine Din-A4-Seite mit zehn Paragrafen. Paragraf eins zur Allokation, 50 Prozent Aktien, 30 Prozent Renten oder so ähn­lich. Das war dann aber zu kurz gegriffen.“

Ideen und Muster für Anlagerichtlinien suchte Seewald im Internet, beim Bundesverband und bei anderen institutionellen Anlegern. Darüber hinaus schlug Seewald in den Landesstiftungsgesetzen nach, berücksichtigte Vorgaben der Stiftungsauf­sicht, zog die Abgabenordnung zu Rate. „Wir haben probiert, das Beste aus allen Welten zu vereinen“, sagt Seewald. Damals habe es nur wenige öffentlich verfügbare Beispiele gegeben. Heute kommen regel­mäßig Stiftungen auf die Oberfrankenstiftung zu und fragen, ob sie deren Anlagerichtlinien einsehen und als Muster heranziehen dürfen.

Philosophisches Grundgerüst in den Anlagerichtlinien

Aus den Anlagerichtlinien, die Seewald mit seinem Kollegen aufstellen wollte, ist ein ganzes Anlage­handbuch geworden. Ihnen sei wichtig gewesen, sich in den Anlagerichtlinien an der Geschichte der Oberfrankenstiftung zu orientieren und „etwas aus deren Philosophie zu übernehmen“, betont See­wald. Michael Freudigmann, Stiftungsmanager bei der BW-Bank, hält dies für ein entscheidendes Kri­terium von Anlagerichtlinien: „Es muss einen Bezug zur Satzung geben in der Präambel und in den Anla­gezielen einer Anlagerichtlinie – die Identität einer Stiftung muss sich ein Stück weit in den Anlage­richtlinien widerspiegeln.“

Überlegungen zu Herkunft und Kern der Stiftung sowie dem Grundgerüst der Anlagephilosophie sind vor allem in das erste Kapitel des Anlagehand­buchs eingeflossen. Dort ist festgehalten, dass die Stiftung ursprünglich „ganz bewusst mit Aktienka­pital“ errichtet wurde und sich lange nur auf einen Aktientitel konzentriert hat. Auch die Kapitalmarkt­strategie – langer Atem, ruhige Hand, antizyklische Zukäufe – ist hier fixiert. Weitere Kapitel des Anla­gehandbuchs beschreiben den gesetzlichen und steuerrechtlichen Rahmen, bestimmen, wie der An­lageausschuss sich zusammensetzt, und regeln den Umgang mit externen Beratern. Zudem beschreibt das Anlagehandbuch, wann Reports über die Kapi­talanlage erstellt werden sollen. „Nur in der Mitte des Anlagehandbuchs sind Themen, wie man sie heute aus den Anlagerichtlinien kennt: die Allokati­on, ESG-Kriterien oder dass die Verwaltung des Ver­mögens ausgeschrieben wird“, sagt Seewald.

Im Anhang des Anlagehandbuchs finden sich Reporting- und Buchhaltungsmuster sowie Proto­kolle der Sitzungen des Anlageausschusses, der zweimal im Jahr tagt. „So lebt die Anlagerichtlinie von Sitzung zu Sitzung weiter.“

Erfahrungsaufbau über Jahre

In dem recht umfassend geratenen Anlagehand­buch ist die Strategie für die Kapitalanlage festge­halten, über die konkrete Kapitalanlage der Stiftung entscheidet hingegen der Anlageausschuss. Dieser setzt sich aus einem verkleinerten Kreis des zehn­köpfigen Stiftungsrats zusammen: Der Vorsitzende sowie drei weitere Mitglieder aus dem Stiftungsrat sind in diesem vertreten. Harte Kriterien für die Aufnahme in den Anlageausschuss gebe es nicht, sagt Seewald, aber: „Wir versuchen, das Gremium relativ lange konstant zu halten, weil mit jeder Sit­zung Erfahrung aufgebaut wird.“ Viele Stiftungsräte der Oberfrankenstiftung brächten glücklicherweise Finanzmarktexpertise aus anderen Funktionen mit, da sie etwa als Bezirksräte oder in Aufsichtsgremi­en von Sparkassen tätig seien.

Die Mitglieder des Anlageausschusses diskutie­ren Chancen und Risiken der Kapitalanlage im Marktumfeld und legen den Plan für das Jahr fest. Die Anlagerichtlinien sind hierbei ein limitierender Faktor: „Wenn wir in der Sitzung des Anlagean­schusses etwas umsetzen wollen, was die Anlage­richtlinien nicht zulassen, geht der Auftrag an die Stiftungsverwaltung, die Richtlinien anzupassen“, sagt Seewald. „Außerdem haben wir einen Regel­prozess, in dem wir die Anlagerichtlinie einmal im Jahr, meist im Dezember bis Januar, angucken und, wenn notwendig, anpassen.“

Auf jeden Fall habe eine regelmäßige Beschäfti­gung mit den Anlagerichtlinien einen wichtigen Ef­fekt, ergänzt Freudigmann: „Wir erleben bei Stiftun­gen, dass sie die Anlagerichtlinien in ihren Vor­standssitzungen auf die Tagesordnung setzen, um auch sauber für spätere Generationen zu dokumen­tieren, auf welcher Grundlage sie ihre Anlagerichtli­nien getroffen haben.“

Aktuelle Beiträge