Das Asylrecht in Deutschland ist eines der gegenwärtig meistdiskutierten Themen; seine mannigfache Inanspruchnahme stellt den Staat vor bislang nicht gekannte Anforderungen. Verschiedene Lösungsansätze werden diskutiert. Empfiehlt sich eine Verkürzung des Rechtsweges oder sonstige Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahrensdauer bei Asylverfahren? Empfiehlt sich eine Änderung des Art. 16 a GG, eine Änderung des Dublin-Systems, die Festlegung einer Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen, eine Neuregelung zum Familiennachzug? Wie kann die Problematik der Vollzugsdefizite abgelehnter Asylbewerber gelöst werden? Sind sonstige Reformen angezeigt?
Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft ruft alle an einer deutschen Universität eingeschriebenen Jurastudierenden (auch Promotionsstudierende) und alle Rechtsreferendare auf, Beiträge zum oben genannten Thema und Vorschläge zur Lösung einzureichen. Von mehreren Autoren gemeinschaftlich verfasste Beiträge sind zulässig. Die angeschnittenen Fragen und Überlegungen sind nur Vorschläge und können Ausgangspunkt der Beiträge sein – müssen es aber nicht.
Die Beiträge werden von Prof. Roland Fritz, Präsident a.D. des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, sowie Stefan Fuhrmann, Leitender Magistratsdirektor und Leiter des Rechtsamts der Stadt Frankfurt am Main, als Juroren begutachtet. Die Beiträge sind bis spätestens zum 31. Dezember 2018 per E-Mail oder per Post bei der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft, z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. Mark C. Hilgard, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main
(E-Mail-Adresse: vorstand@shra.de) einzureichen.
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