25.000 Euro pro Projektjahr stellt die Schöck-Familien-Stiftung für Entwicklungszusammenarbeitsprojekte in Indien, Sri Lanka und Nepal zur Verfügung. Bewerbungen sind bis 15. Dezember möglich.

Die Ausschreibung der Schöck-Familien-Stiftung fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in Indien, Sri Lanka und Nepal in folgenden Bereichen: Projekte zur Aus-/Weiterbildung, zur Schaffung einer nachhaltigen Lebensgrundlage, zur Selbstversorgung im Handwerk oder in der ökologischen Landwirtschaft bzw. Gärtnerei.

Gefördert werden nur Projekte, wenn sie eindeutig auf Initiativen der lokalen Projektpartner/Begünstigten beruhen. Antragsteller können Körperschaften (z.B. Vereine, Stiftungen oder gGmbHs) mit Sitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz sein, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, sowie Kommunen, Kirchengemeinden und Bildungseinrichtungen.

Der Förderzeitraum beträgt zwei Jahre. Anschlussförderungen und längerfristige Partnerschaften sind grundsätzlich möglich. Die Fördersumme beträgt maximal 25.000 Euro pro Projektjahr. Mit dieser Summe können auch erforderliche Eigenmittel für BMZ-geförderte Projekte gedeckt werden.

Antragsfrist ist der 15.12.2020

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