Auf dem Portal „OffeneGesetze.de“ werden künftig sämtliche Bundesgesetzblätter frei als offene Daten bereitgestellt. Die Open Knowledge Foundation riskiert damit einen Rechtsstreit mit dem Kölner Bundesanzeiger-Verlag.

Die Open Knowledge Foundation wird nun alle Gesetzesblätter auf „OffeneGesetze.de“ frei zugänglich machen, verkündet der deutsche Zweig der internationalen gemeinnützigen Organisation, die sich für Open Knowledge und Open Data (freien Zugang von Wissen und Daten) einsetzt. „Das Urheberrecht darf der Demokratie nicht im Wege stehen. Offizielle Daten und Dokumente müssen für alle frei zugänglich sein“, schreiben die Projektverantwortlichen in ihrer Erklärung.  Der Verein fordert, der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass private Verlage nicht Rechte an staatlichen Dokumenten beanspruchen dürften.

Open Knowledge Foundation fordert Grundsatzentscheidung heraus

In Deutschland treten Gesetze der Bundesrepublik erst dann in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt erscheinen. Herausgeber ist der Bundesanzeiger Verlag, der zur Kölner Verlagsgruppe Dumont gehört. Das Unternehmen, das im Jahr 2006 privatisiert wurde, erhebt Urheberrecht auf die Datenbank der Gesetzblätter. Bürger können die Gesetzestexte auf dem Portal www.bgbl.de einzeln kostenlos ansehen. Auf der neuen Plattform könnten nun einzelne Dokumente anders als zuvor verknüpft und durchsucht werden. „Der private Verlag erhebt Abonnementgebühren für grundlegende Funktionen wie Suchbarkeit oder Druck von Gesetzesblättern. Der Herausgeber verbietet die Weiterverwendung der Dokumente mit Verweis auf seine selbst erklärten Datenbankrechte“, beklagt die Open Knowledge Foundation.

Die Open-Data-Aktivisten schließen rechtliche Konsequenzen nicht aus. „Es ist möglich, dass der Verlag die Open Knowledge Foundation wegen Verletzung des Urheberrechts abmahnt, was eine grundsätzliche Klärung dieser Frage ermöglichen würde“, erklärte ein Sprecher laut dem Handelsblatt.

Aktuelle Beiträge