Ein ehemaliger Mitarbeiter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat im Namen der Stiftung Handyverträge abgeschlossen und einen Schaden in Höhe von knapp 950.000 Euro verursacht. Dafür hat ihn das Amtsgericht Tiergarten in Berlin nun zur Rechenschaft gezogen.

Das Amtsgericht Tiergarten hat einen ehemaligen Mitarbeiter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz wegen Untreue in 33 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Wie eine Sprecherin des Amtsgericht auf Nachfrage von DIE STIFTUNG bestätigt, wird die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Rechtsmittel wurden jedoch bislang nicht bekannt, so dass davon auszugehen, dass dieser Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen wird“, so die Sprecherin.

Stiftung musste monatliche Gebühren zahlen

Der Angeklagte hatte im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Stiftung zwischen 2017 und 2019 Mobilfunkverträge mit einer großen Telekommunikationsfirma abgeschlossen und insgesamt 296 hochpreisige Handys bestellt. Die Geräte behielt, verkaufte oder verschenkte er und bereicherte sich so um rund 163.000 Euro.

Der Schaden für die Stiftung belief sich zunächst auf rund 948.000 Euro. Denn die wirksamen Vertragsabschlüsse verpflichteten die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, monatlich anfallende Gebühren bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu zahlen. Ein nachträglicher Vergleich zwischen der Stiftung und der Mobilfunkfirma senkte den Betrag etwa um die Hälfte auf rund 488.000 Euro.

Hemmschwelle niedrig durch fehlende Kontrolle

Der ehemalige Mitarbeiter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gab zu Beginn der Verhandlung ein notarielles Schuldbekenntnis in Höhe des vollen Schadens ab, was ihm bei der Strafzumessung zugutekam. Einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung entging der Angeklagte offenbar auch weil er nicht vorbestraft war und ein umfängliches Geständnis ablegte.

„Berücksichtigt wurde zudem, dass die Hemmschwelle durch die fehlende Entdeckung der Taten immer niedriger wurde“, teilt die Sprecherin des Amtsgerichts Tiergarten mit. Die letzten beiden Bestellungen tätigte der Angeklagte noch nachdem Unregelmäßigkeiten aufgefallen und mit ihm besprochen worden waren. Das wirft die Frage auf, ob die Stiftung die Untreuehandlungen durch fehlende Kontrolle begünstigt hat.

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