Sollte die Menschheit tatsächlich eines Tages das Weltall besiedeln, wird dies nur mit Hilfe von Stiftungen und anderen privaten Förderern zu finanzieren sein. Bis dahin gibt es aber noch etliche Fragen zu klären. Ist eine Stiftung oder ein Trust die bessere Wahl? Braucht die Welt Mischformen zwischen privat- und gemeinnützigen Stiftungen? Und wie geht rechtssicheres Crowdfunden? Auf die Suche nach Antworten begaben sich beim 4. Zürcher Stiftungsrechtstag am 17. Juni über 130 Besucher und 13 Referenten unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Dominique Jakob.

Sollte die Menschheit tatsächlich eines Tages das Weltall besiedeln, wird dies nur mit Hilfe von Stiftungen und anderen privaten Förderern zu finanzieren sein. Bis dahin gibt es aber noch etliche Fragen zu klären. Ist eine Stiftung oder ein Trust die bessere Wahl? Braucht die Welt Mischformen zwischen privat- und gemeinnützigen Stiftungen? Und wie geht rechtssicheres Crowdfunden? Auf die Suche nach Antworten begaben sich beim 4. Zürcher Stiftungsrechtstag am 17. Juni über 130 Besucher und 13 Referenten unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Dominique Jakob.

Von Gregor Jungheim

Wer sich einmal mit der Geschichte des Universums auseinandersetzt, muss sich fragen, warum wir uns eigentlich so wichtig nehmen. Würde man die gesamte Existenz des Kosmos auf einen Tag komprimieren, läge das Auftauchen der ersten Vielzeller erst eine Stunde zurück. Vor nicht einmal sieben Minuten wären die Dinosaurier ausgestorben. Die Entdeckung des Feuermachens durch den Homo erectus hätte vor sechs Sekunden stattgefunden und der Homo sapiens würde erst seit knapp über einer Sekunde die Erde bevölkern. „Wir sind eine sehr unbedeutende Spezies“, stellte auch der an der Universität Zürich lehrende britische Astrophysiker Prof. Dr. Ben Moore fest. „Aber wir sind hier, und das ist doch eine großartige Chance, die wir nutzen sollten“, empfahl er den rund 130 Besuchern des 4. Zürcher Stiftungsrechtstags in der Aula der Universität.

Ein Dreamteam: Tagungsleiter Prof. Dr. Dominique Jakob, Tagungsfotografin Julia Jakob und Referent Prof. Dr. Ben Moore. Zentrum für Stiftungsrecht, Universität Zürich

Ein Dreamteam: Tagungsleiter Prof. Dr. Dominique Jakob (hinten), Tagungsfotografin Julia Jakob und Referent Prof. Dr. Ben Moore. Foto: Zentrum für Stiftungsrecht, Universität Zürich

Denn schon bald könnte es mit uns vorbei sein: Die Erde ist überfällig, erneut von einem Asteroiden getroffen zu werden. Und sollte dies nicht passieren, wird in etwa 1,7 Milliarden Jahren die Sonne alles Wasser auf dem Planeten austrocknen. Die Menschheit täte also gut daran, beizeiten andere Planeten zu besiedeln. Es existieren rund 10 Milliarden, die dafür infrage kämen. Doch leider gibt Europa nur 0,03% seines Haushalts für die Raumfahrt aus, und das Weltbudget für Astronomie entspricht den Kosten für einen einzigen B-52-Bomber.

Um hier etwas voranzubringen, gibt es für Moore gar keine andere Möglichkeit als private Finanzierung, auch durch Stiftungen. „Es wird eine Million Jahre dauern, bis der Mensch das Universum besiedelt hat“, so die Einschätzung des Wissenschaftlers. „Aber wenn wir bis dahin durchhalten,l können wir es schaffen.“

So begann eine Juristentagung zunächst mit Überlegungen zur Bedeutung des Menschen und der Philanthropie im All – passend zum Veranstaltungsthema „Universum Stiftung“. Das Zentrum für Stiftungsrecht und das Europa Institut der Universität Zürich spannten dieses Mal einen weiten Bogen, der von der Wissenschafts- und Hochschulförderung über Sonderformen nationaler Stiftungen bis hin zu ausländischen Stiftungsmodellen und deren Konkurrenz zum Trust reichte.

Informierte zum rechtssicheren Crowdfunden: Dr. Claudia Suter.

Informierte zum rechtssicheren Crowdfunden: Dr. Claudia Suter. Foto: Julia Jakob

Von den Geheimnissen, die dieses Universum birgt, wurde an jenem Tag eines möglicherweise gelüftet: Steuerexpertin Dr. Claudia Suter von der bekannten Zürcher Wirtschaftskanzlei Homburger AG ging unter anderem auf die steuerliche Beurteilung des Crowdfundings durch gemeinnützige Organisationen ein. Viele NPO scheuen diese Form des Fundraisings, da die Projekte auf den gängigen Plattformen mit Gegenleistungen für finanzielle Zuwendungen arbeiten. Soweit die Gegenleistung wertmäßig wesentlich hinter der Zuwendung zurückbleibt, ist das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen möglich. Der Förderer leistet beim Crowdfunding nicht an das Projekt, sondern an die gemeinnützige Plattform, auf der das Crowdfunding stattfindet, in der Form einer zweckgebundenen Spende. Die Plattform leitet dann von sich aus die Zuwendungen an das Projekt weiter. Bedankt sich die gemeinnützige Organisation beim Förderer mit einem Geschenk, ist dieses ebenfalls nicht als Gegenleistung zu sehen und ein Spendenabzug ist infolgedessen möglich. Ein anderes Modell sieht vor, dass die Plattform ebenfalls Zuwendungen von einem Förderer erhält und ein Dritter der Plattform Schenkungen unter der Auflage macht, eines der Präsente an jeden weiterzureichen, dessen Spenden einen gewissen Geldbetrag überschreiten. Bekommt nun beispielsweise ein Förderer für eine Spende über 1.000 CHF das handgezeichnete Bild eines Karikaturisten aus dem Fundus der Plattform, so erfüllt diese damit lediglich ihre auferlegten Verpflichtungen gegenüber dem Künstler. Es liegt also auch in diesem Fall keine Gegenleistung für die Spende vor, weshalb die Zuwendung als unentgeltlich anzusehen ist.  

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