Bereits von Beginn an müssen die richtigen Weichen gestellt werden, damit eine Stiftung erfolgreich agieren kann. Doch auch bei bestehenden Satzungen gibt es durchaus Handlungsspielraum. Mit diesem Thema setzte sich das diesjährige Stiftungsforum Rhein-Ruhr auseinander.

Ein weiteres Thema sei die Umsetzung des Stiftungszwecks. Oftmals sei er offen formuliert. „Da ist die Welt natürlich groß an Möglichkeiten“, kommentierte van Kerkom. Jedoch hätten viele Stiftungen sehr konkrete Formulierungen und Vorgaben zur Zweckverwirklichung. Beispielsweise sei eine zu enge geografische Eingrenzung problematisch, wenn dann der Zweck nicht mehr erfüllt werden könne. Und für eine nachhaltige Zweckerfüllung sei neben der Realisierbarkeit und der Orientierung an der Gemeinnützigkeit auch zu bedenken, dass die Stiftung für die Ewigkeit errichtet werde; manche Zwecke könnten aber in Zukunft obsolet werden, daher sei eine Unterteilung in Haupt- und Nebenzwecke zu empfehlen, um die Handlungsfähigkeit der Stiftung in ihrer zukünftigen Umwelt zu erhalten.

Stiftungsforum

Die Bedeutung der Rahmenbedingungen für die Arbeit der Stiftung sprach Dr. Franz Schule in seinem Vortrag an. © Stefan Braun

Dr. Franz Schulte hingegen beschäftigte sich mit genau solchen Herausforderungen, in seinem Vortrag „Vom Umgang nachfolgender Stiftungsorgane mit veränderten Rahmenbedingungen“ nach dem Zitat von Wolfgang Kownatka „The next generation: Keine Zukunft wird so sein, wie sie in der Vergangenheit prognostiziert wurde“. Denn gerade bei Ewigkeitsstiftungen ist es eine Herausforderung, auf geänderte Rahmenbedingungen adäquat zu reagieren, um dem (historischen) Stifterwillen nachzukommen und dennoch die Lebensfähigkeit der Stiftung zu gewährleisten. Die Gesellschaft unterliege nun mal einem stetigen Wandel, ebenso wie die Gesetzgebung im Stiftungs- und Steuerrecht. Teilweise waren Stiftungen auch mit einem kompletten Systemwandel konfrontiert, wie etwa bei Währungsreformen, Kriegen oder politischen Regimewechseln.

Maßgeblich sei hier stets der historische Stifterwille, also was der Stifter zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung gewollt hat und unter den neuen Umständen wohl gewollt hätte. Er betonte, dass der historische Stifterwille auch gelte, wenn der Stifter noch lebe. Entscheidend sei dies beispielsweise bei relativ jungen Stiftungen, die in Hochzinsphasen gegründet wurden und nun stark unter den niedrigen Zinsen leiden. Selbst wenn der Stifter sich nun etwa für die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung aussprechen würde, ist dies nicht dem historischen Stifterwillen folgend, der eine Ewigkeitsstiftung forciert hatte.

Je nach Problemstellung zeigte Dr. Schulte dann verschiedene Reaktionsmöglichkeiten auf. Wie ein Mantra wies er stets darauf hin, wie wichtig es sei, sich mit der Stiftungsaufsicht und vor allem auch mit dem Finanzamt abzustimmen. Selbst wenn man keine Genehmigung brauche, sollte man den Dialog suchen.

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