Stephanie Berger wird zum 1. März 2023 Mitglied der Geschäftsführung des Deutschen Stiftungszentrums. Derzeit gehört die Juristin der Geschäftsleitung an und ist Leiterin des Bereiches „Recht und Steuern“.

Stephanie Berger rückt zum 1. März in die Geschäftsführung des Deutschen Stiftungszentrums (DSZ) des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft auf. Sie folgt auf Erich Steinsdörfer, der in den Ruhestand geht. Der Leitungsebene des Deutschen Stiftungszentrums gehören zudem Matthias Schmolz, Vorsitzender der DSZ-Geschäftsführung, sowie Markus Heuel und Prof. Stefan Stolte an – beide Mitglieder der Geschäftsleitung. „Wir freuen uns, dass mit Stephanie Berger eine sehr geschätzte und profilierte Kollegin die Geschäftsführung des DSZ verstärkt. Sie arbeitet bereits seit zehn Jahren sehr erfolgreich für den Stifterverband und sein Deutsches Stiftungszentrum und besitzt eine ausgewiesene Fachkompetenz im Stiftungssektor“, wird Matthias Schmolz, Vorsitzender der Geschäftsführung des Deutschen Stiftungszentrums sowie Geschäftsführer und Kaufmännischer Leiter des Stifterverbandes, zitiert.

Seit 2012 beim Stifterverband

Die Juristin Berger war seit 2012 auf verschiedenen Positionen im Stifterverband und im Deutschen Stiftungszentrum tätig. Sie studierte Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht, bevor sie als Verantwortliche Geschäftsführerin die Kulturstiftung Essen leitete. Von 2005 bis 2007 war sie als Juristin im Referat Recht-Steuern-Handelsregister bei der Industrie- und Handelskammer zu Essen für den Bereich „Steuern“ tätig. Im Anschluss wechselte sie als Rechtsanwältin in den Bereich „Tax Advisory“ zur Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach Hamburg. Neben ihrer neuen Funktion als Geschäftsführerin des DSZ bleibt Stephanie Berger Leiterin des Bereiches „Finanzen, Controlling, Steuern und Recht“ im Stifterverband.

Über das Stiftungszentrum

Das Deutsche Stiftungszentrum (DSZ) ist das Dienstleistungszentrum des Stifterverbandes. Das DSZ betreut laut eigenen Angaben derzeit rund 670 rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen mit einem Gesamtvermögen von mehr als drei Milliarden Euro. Für die Stiftungszwecke stehen den gemeinnützigen Stiftungen pro Jahr rund 140 Millionen Euro zur Verfügung. Das DSZ berät Stifter in allen rechtlichen, steuerrechtlichen und programmatischen Fragen im Zusammenhang mit der Stiftungserrichtung und betreut gemeinnützige und mildtätige Stiftungen bei der Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke.

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