Gemeinnützige Stiftungen und Vereine bleiben vom Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) weiterhin ausgenommen. Dies hat der Bundesrat diese Woche beschlossen. „Da der Umgang mit gemeinnützigen Einrichtungen unter dem AIA auch auf internationaler Ebene erneut diskutiert werden soll, erachtet es der Bundesrat als verfrüht, die Empfehlungen des Global Forum umzusetzen. Er verzichtet deshalb darauf, die Ausnahmebestimmungen zu streichen und trägt damit dem Anliegen der Mehrheit der Stellungnehmenden Rechnung“, begründet der Bundesrat in seiner Medienmitteilung die Entscheidung.
Hintergrund ist die Ende Februar 2019 vom Bundesrat geplante Unterstellung gemeinnütziger Förderstiftungen unter den Automatischen Informationsaustausch. Empfohlen wurde die Abschaffung entsprechender Ausnahmen für gemeinnützige Stiftungen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (mehr zu den Hintergründen lesen Sie in DIE STIFTUNG Schweiz vom Mai 2019 auf den Seiten 20-23).
Erfolg für die Dachverbände
Swiss Foundations, der Dachverband gemeinnütziger Förderstiftungen, und Pro Fonds, der schweizerische Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen und Vereine, haben sich für den Erhalt der Ausnahmeregelung stark gemacht und können hiermit einen Erfolg feiern. „Der gemeinnützige Stiftungs- und Vereinssektor der Schweiz bleibt damit von gravierenden bürokratischen Umtrieben und hohen Kosten verschont“, erklärt Pro Fonds in seiner Pressemitteilung.
„Wir begrüssen grundsätzlich Bemühungen, die den Missbrauch gemeinnütziger Stiftungen und Vereine für widerrechtliche Zwecke verhindern sollen. Wegen der Besonderheiten des schweizerischen Stiftungs-, Vereins- und Steuerrechts sind gemeinnützige Stiftungen und Vereine aber untaugliche Vehikel für Steuerhinterziehung und andere Steuerdelikte“, erklärt Pro fonds. Damit entfallen laut dem Verband Sinn und Zweck einer Unterstellung unter den AIA, weshalb gemeinnützige Stiftungen und Vereine in der Schweiz bis dato zu Recht vom AIA ausgenommen seien.
Massive Bedrohung abgewendet
Eine Aufhebung dieser Ausnahmen hätte eine massive Bedrohung für das Stiftungs- und Gemeinnützigkeitswesen in der Schweiz dargestellt, so Pro Fonds: „Sinnlose bürokratische Umtriebe sowie empfindliche Mehrkosten wären die Folge – dies zu Lasten der Erfüllung der gemeinnützigen Stiftungs- bzw. Vereinszwecke.“
Nun gelte es, die europäischen Kräfte zu bündeln und gemeinsam für eine zielorientierte Regulierung der europäischen Gemeinnützigkeit einzutreten, erklärt Swiss Foundations in seiner Pressemitteilung: „Zusammen mit unseren europäischen Kollegen – Swiss Foundations ist als Gründungsmitglied von DAFNE (europäisches Stiftungsnetzwerk: Donors and Foundations Networks in Europe) auch in dessen Legal Affairs Committee vertreten, das stiftungsrechtliche Experten von über 25 europäischen Ländern zusammenbringt – wird sich Swiss Foundations in den nächsten Wochen um die Sensibilisierung in weiteren europäischen Ländern bemühen.“