Die Ethos Stiftung hat für die kommenden Hauptversammlungen von UBS und Credit Suisse Group jene Punkte benannt, die aus Sicht der Aktionäre zu bemängeln sind und gibt dezidierte Empfehlungen hinsichtlich der Stimmrechtsausübung ab.
So empfiehlt sie an den Generalversammlungen von UBS (7. Mai 2014) und Credit Suisse Group (9. Mai 2014) den Verwaltungsräten die Entlastung zu verweigern und die Vergütungsberichte abzulehnen. Als Grund nennt sie u.a. eine weitere Erhöhung der variablen Vergütungen der Geschäftsleitungen und Mitarbeitenden beider Banken, obwohl neue Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 1,8 Mrd CHF (UBS) und 2,1 Mrd CHF (Credit Suisse Group, CSG) gebildet werden mussten.
Des Weiteren empfiehlt die Stiftung gegen die Wiederwahl von Ernst & Young zu stimmen. Das Beratungsunternehmen ist die Revisionsstelle der UBS seit 1997. Ethos ist mit der Qualität der Rechnungsprüfung in den letzten Jahren unzufrieden. So wurde z. B. keiner der jüngsten Skandale, in die die UBS verwickelt war, aufgedeckt.