Ein 73-jähriger Rechtsanwalt ist vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er eine gemeinnützige Stiftung, bei der er selbst Stiftungsrat war, um gut 57.000 CHF betrogen hatte, meldet der Nachrichtendienst sda. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er gefälschte Gesuche für Bedürftige eingereicht hatte.
Der Mann machte sich laut Urteil unter anderem mehrfach des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Urkundenfälschung schuldig. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 9.000 CHF (300 Tagessätze zu je 30 CHF) verurteilt. Zudem muss er der Stiftung das Geld zurückzahlen und Gerichtskosten tragen, meldet die Neue Luzerner Zeitung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der damalige Stiftungsrat, der laut dem Nachrichtenportal 20min.ch bei der Huber-Graf und Billeter-Graf-Stiftung beschäftigt war, bat die Stiftung zwischen Frühling 2011 und Frühling 2013 insgesamt 14 Mal um finanzielle Hilfe im Namen einer fingierten Beratungsstelle für Behinderte. Alle Gesuche verfasste er auf seinem Laptop, wie die Polizei feststellen konnte.13 wurden bewilligt. Damit flossen gut 57.000 CHF auf ein neues Konto, das der Verurteilte eingerichtet hatte, so die sda.
Beim letzten Gesuch gab es Ungereimtheiten. Schließlich stellte der Stiftungsratspräsident fest, dass die Beratungsstelle an der entsprechenden Adresse nicht existierte und die aufgeführten Leistungsempfänger unbekannt waren.