Die Stiftung für neue Kunst in Schaffhausen ist durch das Urteil des Obergerichts zur Herausgabe des Beuys-Werkes „Das Kapital Raum 1970-1977“ in finanzielle Bedrängnis geraten. Es sei nicht gelungen, einen Geldgeber zu finden, der die im Urteil festgesetzten Kosten übernommen hätte, erklärt Stiftungsratspräsident Axel Plambeck gegenüber Radio SRF. Dabei geht es um insgesamt 400.000 CHF Gerichts- und Anwaltskosten. Der Stiftung droht nun der Konkurs. Man könne sich einen Weiterzug vor das Bundesgericht schlicht nicht leisten, so Plambeck.
Das Schaffhauser Obergericht hat Anfang des Jahres ein Urteil des Kantonsgerichts bestätigt, wonach drei Kunstsammler im Besitz des «Kapitals» von Joseph Beuys sind. Demnach müsste das Museum Hallen für Neue Kunst, das von der Stiftung betrieben wird, die Installation herausgeben.
Das juristische Gezerre um die Installation zieht sich bereits über Jahre hin. Auf der einen Seite stehen die drei Kunstsammler auf der anderen Seite die Stiftung und Hallen-Gründer Urs Raussmüller. Die heutigen Kläger waren den «Hallen» früher freundschaftlich verbunden. Klage eingereicht haben sie 2004, nachdem es zu Unstimmigkeiten über die Ausrichtung der «Hallen» kam.
Ob das «Kapital» als zentraler Bestandteil des Museums, jedoch tatsächlich abgebaut werden muss, ist noch unklar, denn Fragen zum Urheberrecht oder zum Denkmalschutz könnten die Demontage verhindern. Zum einen hat sich die Witwe von Joseph Beuys in den Streit eingeschaltet. Eine Entfernung aus der Halle wäre laut ihr eine Verletzung des Urheberrechts. Zum anderen soll geklärt werden, ob die Raum-Installation unter Denkmalschutz gestellt werden könnte.