Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat Ende Mai das Strafverfahren gegen vier Mitglieder des Stiftungsrats der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte des Unternehmers und Stifters Bruno Stefanini in allen Punkten eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat Ende Mai das Strafverfahren gegen vier Mitglieder des Stiftungsrats der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte des Unternehmers und Stifters Bruno Stefanini (wir berichteten) in allen Punkten eingestellt. In der mehr als anderthalb Jahre dauernden Untersuchung erwiesen sich die Vorwürfe wegen angeblicher Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung sowie Sachbeschädigung als vollumfänglich unbegründet. Dies teilte Stiftungsrat Markus Brunner Ende vergangener Woche mit.

Das Gros der wertvollen Kunstgegenstände im Eigentum der Stiftung sei ordnungsgemäss eingelagert, hält die Staatsanwaltschaft fest. Lediglich bei einigen Gütern geringen Wertes sei fraglich, ob sich eine äusserst teure Lagerhaltung rechnet. Unabhängig davon ergab die Untersuchung keine Hinweise auf eine Sachbeschädigung oder ungetreue Geschäftsbesorgung durch die angezeigten Personen. Ebenso wenig für den Vorwurf der Urkundenfälschung: Gemäss den Untersuchungen war die Protokollierung der fraglichen Stiftungsratssitzungen vom 9. Januar 2014 korrekt, bei denen Bruno Stefanini und der Stiftungsrat die Anpassung der Stiftungsurkunde beschlossen hatten.

Ausgelöst worden war das Verfahren am 10. September 2014 durch eine Strafanzeige von Bettina Stefanini, der Tochter der Stifters. Darin warf sie den Stiftungsräten Dora Bösiger, Markus Brunner, Umit Stamm und Ernst Keller vor, sie hätten Sachbeschädigung, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung sowie Falschbeurkundung begangen. Die Kosten des gesamten Verfahrens gehen gemäss Einstellungsverfügung zu Lasten des Staates.

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