Ob in Workshops, beim Stiftungstag oder in Gremiensitzungen: Die Frage der Nachfolge treibt viele Stifterinnen und Stifter um. Auf der Suche ist es hilfreich, sich auf die Kernpunkte des Stiftungsgedankens zu konzentrieren.

„Was Du ererbt von Deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen!“, so lautet eines der vielen bekannten Goethe-Zitate, das sich selbstverständlich auch auf den Nachlass von Müttern bezieht. Es sagt nichts anderes aus, als dass sich Nachfolger um das ihnen Anvertraute kümmern müssen, um nicht nur die Früchte ihrer Arbeit zu genießen, sondern den Nachlass auch für künftige Generationen zu bewahren. Use it or loose it!

„Grundlegende Voraussetzung für die Übertragung von Verantwortung ist, wie immer, Vertrauen.“

Was jedoch, wenn es sich bei der Hinterlassenschaft nicht um Geld und Gut handelt, sondern um Verantwortung, Leidenschaft und Engagement und dies auch noch ehrenamtlich, also unbezahlt? Diese Eigenschaften lassen sich in dem schlichten Wort „Vorstandsamt“ subsummieren, hier im Zusammenhang mit einer gemeinnützigen oder mildtätigen Stiftung. So leicht es mitunter anmutet, hauptamtliche, bezahlte Stiftungsmanager zu akquirieren, so schwierig scheint es zu sein, die ehrenamtlich tätigen Vorstände zu ersetzen, was ja durch unsere Endlichkeit früher oder später auf der Agenda stehen muss.

Rechtzeitige Planung

Nachdem durch die Veränderungen im Gemeinnützigkeitsrecht zu Beginn der 2000er-Jahre ein regelrechter Stiftungsboom einsetzte, stellt sich für viele Institutionen (inklusive Treuhandstiftungen) mittlerweile die immer drängendere Frage nach der Amtsnachfolge. In „Die Stiftung“ ist dieses Thema schon behandelt worden, ebenso in Workshops verschiedener Veranstaltungen. Ich glaube mich mit den meisten Vertretern der Stiftungsdienstleister einig, dass das Ethos, das Engagement, eben die Leidenschaft für die Sache bei der Stiftergeneration am ausgeprägtesten ist. Sicher gibt es Ausnahmen, aber das Klagelied der Stifterinnen und Stifter ist schon recht häufig zu hören. „Meine Kinder wollen nicht in den Vorstand“, „…leben ganz woanders“, „…haben keine Zeit“, „…haben andere Interessen“, „…meine Freunde sind genauso alt wie ich!“.

Selbstverständlich ist es nicht einfach, über die eigene (Amts)Endlichkeit hinaus zu planen; da aber in nicht wenigen Stiftungssatzungen sogar eine Altersgrenze für die Amtsträger verankert ist, sollte man rechtzeitig die Fühler nach engagierten (!) Nachfolgern ausstrecken. Eine Stiftung muss, um ihren Stiftungszweck – also ihren selbst gesetzten gesellschaftlichen Auftrag – nachhaltig erfüllen zu können, in der Zeit und durch die Zeit geführt werden. Eine reine Vermögens- und Zweckverwaltung durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder Banker ist keine Stiftungsgestaltung.

Leidenschaft gesucht

Und wo sollen die neuen Vorstände herkommen? Grundlegende Voraussetzung für die Übertragung von Verantwortung ist, wie immer, Vertrauen. wenn dies im engeren Familienkreis nicht zum Tragen kommt, müssen die Kreise eben weiter gezogen werden. Ein zweiter Blick lohnt sich bei den Destinatären einer Stiftung. Wer, wenn nicht die Empfänger von Stipendien oder anderweitigen Förderungen, die Verantwortlichen von geförderten Kultur-, Wissenschafts-, Sport- oder Sozialeinrichtungen, könnte die Bedeutung des entsprechenden Stiftungszwecks besser nachvollziehen? Hier lassen sich oftmals Sachkunde und stifternahes Ethos finden. Zu guter Letzt sollte natürlich in der Riege der Stiftungsdienstleister eine institutionelle Kontinuität vorausgesetzt werden können. Auch wenn sie die Ämter nicht selbst besetzen, verfügen sie doch meist über entsprechende Netzwerke und können bei der Suche nach Amtsnachfolgern hilfreich sein. Ich habe es stets als außerordentlich erfüllend empfunden, wenn ich an Besetzungsprozessen Beteiligte zusammenbringen konnte. Unabdingbar ist jedoch auch hier das Vertrauen in das Verständnis für die Absicht des respektive der Stifter. Bei persönlicher Bekanntschaft zwischen den Handelnden können solche Vertrauensgrundlagen zu Lebzeiten in langen Gesprächen geschaffen werden. Damit es bei den folgenden Generationen der Amtsinhaber eben nicht zu dem vorher skizzierten Verlust des Engagements in der Stiftungsverwaltung kommt, ist eine wohlüberlegte und ausformulierte Präambel, die einer Satzung voransteht, unabdingbar. Sie, und nur sie, atmet den Geist, der dem gesellschaftlichen Auftrag einer Stiftung zugrunde liegt. Das „Wie“, Ziele der Zweckerfüllung, kann sich im Laufe der Zeiten verändern, das „Warum“ ist entscheidend, um das Anliegen von Stiftern und Stiftungen durch die Zeitläufte zu transportieren und künftige Amtsinhaber in den Gremien für die Sache und damit für ein Amt zu begeistern. Auch unbezahlt und ehrenhalber!

York Asche
Institutional & Charity Clients Germany
Stellvertretender Direktor,
Bethmann Bank
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