Muss es immer die Stiftung bürgerlichen Rechts sein? Keineswegs, findet Stifter Peter Ackermann, Vorstand der Kreuzberger Kinderstiftung. Im Gespräch mit DIE STIFTUNG spricht er über die „gemeinnützige Aura“ von Stiftungen und über die Vorzüge der gemeinnützigen AG.

Herr Ackermann, Sie haben die Kreuzberger Kinderstiftung als gemeinnützige AG errichtet und waren zuvor in verschiedenen Berufen tätig. Als was würden Sie sich bezeichnen: Als Jurist, als Entwicklungshelfer oder als Unternehmer?

Peter Ackermann: Studiert habe ich Jus und internationales Recht. Dann habe ich mit einer Anwaltspraxis angefangen und diese geführt, bis sie ein recht umfangreiches Unternehmen wurde. Später war ich acht Jahre lang in London ansässig, wo ich ein Unternehmen für Softwareentwicklung gegründet habe. Als die Mauer fiel, bin ich nach Berlin zurückgegangen. 2004 habe ich die Kreuzberger Kinderstiftung errichtet; dies unter anderem mit Mitteln aus der Veräußerung des Softwarebetriebes. Besonders geprägt hat mich die Anwaltstätigkeit und später das Notariat.

Die gemeinnützige AG ist genau an die Stiftungszwecke angepasst. Wie gut kennen Sie sich mit Gesellschaftsrecht aus?

Ackermann: Als Anwalt habe ich mich mit Handels- und Gesellschaftsrecht, nachher viel mit Schiedsgerichtswesen im internationalen Handel beschäftigt. Dass ich den Unterschied zwischen den verschiedenen Körperschaften einigermaßen kenne, kann man unterstellen.

Sollten potentielle Stifter auch andere Rechtsformen als die Stiftung in Erwägung ziehen?

Ackermann: Man muss nicht Missionar sein, wenn man etwas tut, was von den ausgetretenen Pfaden abweicht. Unsere Stiftung wurde ganz klassisch als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet. Erst nach zehn Jahren der Stiftungsarbeit und der intensiven Beschäftigung mit Aspekten wie der Unantastbarkeit des Kapitals, der Errichtung auf Ewigkeit oder der durchgängig mangelnden Transparenz von Stiftungen kam es zu der Idee, die gAG zu gründen. Die Formen des gemeinnützigen Handels sind ja ebenso vielfältig wie unsere Gesellschaftsformen: Wir können mit dem kleinen „g“ davor auch eine OHG oder eine GmbH versehen – jede Körperschaft kann gemeinnützig sein, wenn sie die Vorgaben der Abgabenordnung erfüllt.

Haus der Stiftung von Peter Ackermann

Das Haus der Stiftung liegt in Berlin Kreuzberg am Landwehrkanal. Foto: Hannes Gädicke; Kreuzberger Kinderstiftung

Weshalb sieht man diese anderen Körperschaften in gemeinnütziger Form so selten?

Ackermann: Das liegt, glaube ich, an zwei Gründen. Schon wegen der langen Geschichte der Stiftungen hat sich eine Aura um diese herum entwickelt: Stiftungen gelten in Volksmund als altruistisch, als gemeinnützig. Dem ist natürlich nicht so, denn Stiftungen müssen nicht gemeinnützig sein. Wenn man eine Stiftung hat – diese Formulierung ist eigentlich Quatsch, eine Stiftung hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, man „hat“ also keine Stiftung – gilt das als lebendiger Erinnerungsgrabstein. Deshalb sind Stiftungen ja zu über 90 Prozent nach dem Stifter benannt. Die Unsterblichkeit ist das hehre Ziel der Menschheit – immer schon gewesen. Der andere Punkt ist, dass die Stiftung Gewähr dafür bietet, dass das Vermögen langfristig gebunden und über den Tod des Stifters hinaus für dessen Ziele wirksam ist.

Warum sind Sie nicht bei der Stiftung bürgerlichen Rechts geblieben?

Ackermann: Wir finden die Vorstellung einer Ewigkeitsstiftung überholt, nicht nur wegen der Niedrigzinsen. Derjenige, der uns spendet, möchte ja, dass dieses Geld ausgegeben wird, und nicht, dass das Geld die nächsten tausend Jahre auf einem Konto liegt und nur die Zinsen verwendet werden. Die Stiftung bürgerlichen Rechts hat zwei Säulen, auf denen sie steht: die eine Säule ist das Kapital, und die andere ist der Vorstand, der aber niemandem Rechenschaft schuldig ist. Deswegen gibt es eine staatliche Stiftungsaufsicht – weil Stiftungen ein immanentes Demokratiedefizit haben. In einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind die Menschen, um die es geht, keine der Säulen. Bei uns ist das anders. Bei uns steht die Gesellschaft, für die wir da sind, im Mittelpunkt. Wir als gAG unterliegen auch nicht der staatlichen Aufsicht, wir haben stattdessen unsere Hauptversammlung und unsere Wirtschaftsprüfer, die uns kontrollieren.

Weshalb haben Sie sich für die gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG) entschieden?

Ackermann: Zum einen gilt: Wenn man die Gesellschaft verbessern will, muss man diese auch mit ins Boot holen. In der Aktiengesellschaft ist der Aktionär Miteigentümer des Unternehmens. Von unseren 80 Aktionären ist der jüngste 18, der älteste – das bin ich – ist 81 Jahre alt. Unter unseren Aktionären gibt es sowohl den Sozialhilfeempfänger als auch den Nadelstreifen-Millionär. Ein buntes Feld – das ist die Gesellschaft, für die wir da sind und die mit am Tisch sitzen soll. Zum anderen verabschieden wir uns von der Vorstellung, zu wissen, was für unsere Zielgruppe – das sind bildungsferne Jugendliche – gut ist. Sondern diejenigen, die es angeht, sollen an den Hebeln sitzen und darüber entscheiden, was und wie wir Dinge tun. Außerdem hat die gAG den Vorteil, dass sie transparent sein muss. Jeden Cent, der ausgegeben wird, können Sie einsehen. Das machen selbst die großen Stiftungen bürgerlichen Rechts ganz selten.

Stifter Peter Ackermann

Stifter Peter Ackermann findet Partizipation auch im Dritten Sektor wichtig. Foto: Carsten Krüger

Warum soll die Gesellschaft mit am Tisch sitzen? Sie könnten ja auch sagen: „Das ist mein Geld, ich fördere diesen Zweck, wie ich es für richtig halte.“

Ackermann: Ich gebe ja nicht nur mein Geld, sondern auch das Geld des Steuerzahlers aus. In dem Augenblick, in dem ich gemeinnützig bin, kann ich dem Spender eine Spendenquittung geben. Die nimmt er einkommens- oder körperschaftssteuermindernd in seine Bücher. Jede gemeinnützige Organisation gibt staatliche Mittel in ihren Kreislauf. Und mir selbst habe ich ja wahrscheinlich auch eine Steuerquittung ausgestellt. Aber das ist nicht das alleinige Kriterium. Der Anspruch, auf irgendeine Weise in die Gesellschaft einzugreifen – bei uns sind es die Jugendlichen, die nicht an Bildungsangeboten teilnehmen können, die für Privilegierte selbstverständlich sind – ist ein Grund dafür, die betroffenen Leute mit ins Boot holen.

Haben Sie das Gefühl, die Professionalität der Stiftung leidet darunter, dass prinzipiell jeder mitmachen kann?

Ackermann: Wir folgen den Vorschriften des Aktiengesetzes bis aufs i-Tüpfelchen. Die Leute fühlen sich bei uns weniger als Eigentümer, sondern mehr als Mitglieder. Meine Mitarbeiter in der Stiftung sind natürlich entsprechend ausgebildete Stiftungsmanager. Wir haben bloß den zusätzlichen Effekt einer basisdemokratischen Grundstruktur. Wir haben sieben Aufsichtsräte, das heißt, knapp jeder zehnte Aktionär ist im Aufsichtsrat. Und dieser hakt nicht die Bilanzen ab – das machen die Wirtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat sagt dem Vorstand, wo es lang geht.

Warum fällt es Ihnen weniger schwer als anderen Unternehmern, die Zügel aus der Hand zu geben?

Ackermann: Das weiß ich nicht. Bevor die anderen merken, dass man so langsam den Altersstarrsinn durch die Tür lässt, sollte man besser selbst die Nachfolge regeln. Mein ganzes Anwaltsleben lang habe ich gepredigt, dass es die wichtigste Aufgabe eines Unternehmers ist, über seine Nachfolge nachzudenken, und zwar sobald er sein Unternehmen gegründet hat. Denn der Lastwagen kommt immer von links und erfasst jeden, unabhängig vom Alter. Für mich war es höchste Zeit, die Nachfolge nicht dem Zufall zu überlassen. Als ich die Stiftung errichtet habe, war ich 65 Jahre alt, und die geförderten Schüler waren 16-Jährige. Inzwischen bin ich 15 Jahre älter, und die Jugendlichen sind immer noch 16, jedes Jahr neue Schüler. So wie ein Pauker in der Schule, der immer eine neunte Klasse unterrichtet.

Kommt die Stiftung auch ohne Sie zurecht?

Ackermann: Davon bin ich absolut überzeugt. Sie wird sich vielleicht ändern, das ist ja überall so. Die Gesellschaft entwickelt sich doch in allen Bereichen weiter. Die Grundsätze ändern sich nicht, die Satzung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden.

Info


Im Porträt: Die Kreuzberger Kinderstiftung.

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