Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsge­richts (OVG) Schleswig vom 18. Mai 2022 (3 MB 1/21) wurde nun erneut über Streitigkeiten um die Jakobus-Stiftung, die eine der drei unterneh­mensverbundenen Stiftungen der Aldi-Nord Unter­nehmensgruppe ist, entschieden. Die Stiftungsaufsichtsbehörde hatte die Jako­bus-Stiftung aufgefordert, eine satzungsgemäße Besetzung des Vorstands vorzunehmen. Die Jako­bus-Stiftung legte Widerspruch ein und beantragte einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsge­richt, welches den Antrag ablehnte.

Das OVG Schleswig bestätigte nun die Entschei­dung des Verwaltungsgerichts. Die Voraussetzun­gen für ein stiftungsaufsichtliches Tätigwerden lie­gen im Falle einer Familienstiftung gemäß § 19 S. 2 StiftG Schleswig-Holstein (SH) bereits dann vor, wenn entweder der Bestand der Stiftung gefährdet ist oder sie sich entgegen den Rechtsvorschriften betätigt. Auch bei Familienstiftungen gehört es zur Aufgabe der Stiftungsaufsicht, darüber zu wachen, dass Satzung sowie Stifterwille beachtet werden und die Verkehrsfähigkeit des eigentümerlosen Rechtssubjekts Stiftung sowie die Integrität der Stiftung erhalten und geschützt werden.

Der Bestand einer Stiftung ist im Sinne des § 19 S. 2 StiftG SH gefährdet, wenn der Stiftungsvor­stand beschlussunfähig und aus diesem Grund prognostisch nicht sichergestellt ist, dass der Stif­tungszweck hinreichend erfüllt wird. Ein nicht voll­ständig besetzter Vorstand einer Stiftung ist zumin­dest dann nicht beschlussfähig, wenn es nach der jeweils maßgeblichen Stiftungssatzung für eine wirksame Beschlussfassung zwingend der vollstän­digen Besetzung des Vorstands bedarf.

Bei fehlendem Vorstand ist die Stiftung hand­lungsunfähig, wodurch die Stiftung in ihrem Be­stand gefährdet ist. Auch aus der Lehre vom feh­lerhaften Organ lasse sich die Handlungsfähigkeit des Vorstands nicht begründen, da andernfalls die Vorgaben der Satzung und damit der Stifterwille missachtet würden.

Über den Autor:
Thomas Krönauer ist Partner bei Ebner Stolz in München und dort als Rechtsanwalt und Steuerberater tätig.

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