„Wir wollen Stiftungen und sind für Stiftungen und Stifter da“, ist heute das Motto der Stiftungsbehörde in Brandenburg. Leicht war der Weg zu einer funktionierenden Stiftungslandschaft nicht. Ein umfangreiches Landesstiftungsgesetz enthielt hohe Hürden für Stiftungsgründungen. Veränderungen brachten eine Gesetzesreform aus dem Jahr 2004 und eine Neustrukturierung der Stiftungsbehörde im Innenministerium.

„Wir wollen Stiftungen und sind für Stiftungen und Stifter da“, ist heute das Motto der Stiftungsbehörde in Brandenburg. Leicht war der Weg zu einer funktionierenden Stiftungslandschaft nicht. Ein umfangreiches Landesstiftungsgesetz enthielt hohe Hürden für Stiftungsgründungen. Veränderungen brachten eine Gesetzesreform aus dem Jahr 2004 und eine Neustrukturierung der Stiftungsbehörde im Innenministerium.
von Brigitte Scheiper und Marc Rüdebusch

Für die Stiftungslandschaft in Brandenburg gestalteten sich die ersten Jahre schwierig. Das Rechtsinstitut der Stiftung war nahezu unbekannt und das Interesse der Bevölkerung und der Politik galt naturgemäß anderen Themen als der Reaktivierung früherer Stiftungen. Zudem war die Stiftungsbehörde nur mit einer Sachbearbeiterin ausgestattet.

Die Stiftungsbehörde hat ihren Sitz in Potsdam im Haus K des Ministeriums des Innern in der Henning-von-Tresckow-Straße. Es ist in 15 Minuten Fußweg vom Hauptbahnhof zu erreichen.

Da die Unterlagen in den Archiven teilweise vernichtet waren oder sich die Vermögensverhältnisse sogenannter Altstiftungen nicht klären ließen, konnten nach der Wiedervereinigung in Brandenburg nur 29 Stiftungen reaktiviert werden. Die wirtschaftliche Situation vieler Brandenburger erlaubte es zunächst nicht, einen größeren Betrag für eine Stiftungserrichtung einzusetzen, sodass bis 2003 nur 48 neue Stiftungen als rechtsfähig anerkannt wurden. Auch hatte das Land seit 1995 ein Stiftungsgesetz, welches mit 33 Vorschriften verhältnismäßig viele Regelungen für die Stiftungserrichtung und die Aufsicht über Stiftungen enthielt und daher potenzielle Stifter nicht ermutigte, eine Stiftung in Brandenburg zu errichten.

Im April 2004 wurde daher ein neues Stiftungsgesetz verabschiedet, welches konsequent auf alle Regelungen verzichtete, die als Hemmnisse gesehen wurden. So gab es z.B. keine Bestimmungen mehr, die Stiftungen zur Anzeige oder Genehmigung von bestimmten Rechtsgeschäften verpflichteten.

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