Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) hat aus den Querelen um den Führungsstil des Vorstands, dem Organspendeskandal und der weiter rückläufigen Zahl der Organspender Konsequenzen gezogen: Der amtierende Vorstand hat eine neue Satzung vorbereitet, die nun vom Regierungspräsidium Darmstadt als zuständiger Stiftungsaufsicht genehmigt wurde. Danach soll die Stiftung einen stärker öffentlich-rechtlichen Charakter erhalten. Der Stiftungsrat wird auf künftig 14 Mitglieder erweitert. Zwölf davon haben Stimmrecht: Es sind je zwei Vertreter der Bundesärztekammer (BÄK), des Bundesverbands der Krankenhausträger (DKG), des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen, des Bundesministeriums für Gesundheit, der Gesundheitsministerkonferenz der Länder und der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG). Mitglieder ohne Stimmrecht, aber mit Antrags- und vollem Beteiligungsrecht sind zwei durch den Stiftungsrat berufene Patientenvertreter.

Die Befugnisse des Stiftungsrates gegenüber dem Vorstand sind mit der neuen Satzung wesentlich gestärkt worden, heißt es seitens der Vorstände Dr. Rainer Hess und Thomas Biet. Der vom Vorstand jährlich aufzustellende Wirtschaftsplan sei vom Stiftungsrat zu genehmigen, ebenso Vorhaben des Vorstandes, die für die DSO und ihre Entwicklung von struktureller Bedeutung sind. Der neue Stiftungsrat soll sich noch im August konstituieren. Er wird auch über eine veränderte Geschäftsordnung für den Vorstand beraten.

Die DSO koordiniert die postmortalen Organspenden innerhalb Deutschlands. Sie ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts, erfüllt mit ihrer Arbeit jedoch einen gesetzlichen Auftrag.

www.dso.de

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