Die Aufgaben unserer Behörde sind vielfältig: Zunächst helfen wir Stiftern dabei, ihre Ideen in die Tat umzusetzen. Nach intensiver Beratung erkennen wir rechtsfähige Stiftungen an. Danach begleiten wir die Stiftungen von ihrer ersten Stunde an durch Unterstützung der Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Unser Ziel ist es, dass Stiftungen den Stifterwillen und ihre Zwecke so gut wie möglich umsetzen können.

Die Aufgaben unserer Behörde sind vielfältig: Zunächst helfen wir Stiftern dabei, ihre Ideen in die Tat umzusetzen. Nach intensiver Beratung erkennen wir rechtsfähige Stiftungen an. Danach begleiten wir die Stiftungen von ihrer ersten Stunde an durch Unterstützung der Organe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Unser Ziel ist es, dass Stiftungen den Stifterwillen und ihre Zwecke so gut wie möglich umsetzen können.
von Monika Schretter

Die Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern ist in München im Anschluss an die berühmte Einkaufsmeile in der Maximilianstraße 39 im schönen Stadtteil Lehel zu finden. König Maximilian II. beauftragte den Königlichen Baurat Friedrich Bürklein mit dem Bau des Regierungsgebäudes, das 1864 fertig gestellt wurde. Beeindruckend ist die erst vor kurzem renovierte Terrakottafassade.

In der Regierung von Oberbayern betreuen 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fast 1.300 rechtsfähige nichtkirchliche Stiftungen mit Sitz im Einzugsbereich. Die oberbayerischen Stiftungen verwalten ein Gesamtvermögen von mehr als 3 Mrd. Euro. Die Stiftungsaufsicht gehört damit zu den größten in ganz Deutschland.

Aufgrund der Vielzahl der Stiftungen richtet sich die Zuständigkeit der Sachbearbeiter nach dem Sitz der Stiftungen. Jedem sind bestimmte Landkreise und bei Stiftungen in München bestimmte Anfangsbuchstaben der Stiftungen zugeordnet. Zwei Mitarbeiterinnen sind für die Prüfung der Jahresrechnungen der Stiftungen zuständig. Als Stiftungsreferentin leite ich den Aufgabenbereich und bin zudem als Juristin für die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen zuständig.

Beratung beim Stiftungsgeschäft und der Satzungsgestaltung

Zu unseren wichtigsten Aufgaben gehört die Beratung der Stifter oder ihrer Partner bei der Ausformulierung der Satzung und des Stiftungsgeschäfts. Um die Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements der Stifter zum Ausdruck zu bringen, werden alle Anerkennungsurkunden vom Regierungspräsidenten persönlich unterschrieben. Zudem sind wir sind zuständig für die Genehmigung von Satzungsänderungen.

Für die gemeinnützigen Stiftungen, die 97% unserer Stiftungen ausmachen, sind wir auch die Stiftungsaufsicht: Wir genehmigen bestimmte Rechtsgeschäfte, die größere Risiken für Stiftungen bedeuten können, z.B. die Übernahme von Bürgschaften oder Zustiftungen mit einer Last. Zum Nachweis der Vertretung der Stiftungen nach außen stellen wir Vertretungsbescheinigungen aus. Wir kümmern uns auch um die Einholung der Stellungnahmen des Finanzamtes. Dieses ist für alle Fragen der Gemeinnützigkeit der Stiftung und für die steuerrechtlichen Probleme zuständig. Und wir beantworten die stiftungsrechtlichen Fragen. Diese Tätigkeiten bieten wir kostenlos an. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist auch die Kontrolle der Jahresrechnungen der Stiftungen, um den Erhalt des Grundstockvermögens und die bestimmungsgemäße Verwendung der Erträge für die Stiftungszwecke zu überwachen. Diese prüfen wir bei kleineren Stiftungen gegen eine geringe Gebühr selbst. Bei größeren Stiftungen fordern wir die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.

Ausgewogenes Verhältnis von Stiftungszweck und Vermögen

Bei der Errichtung einer Stiftung achten wir besonders darauf, dass die Stiftungszwecke und die Vermögensausstattung in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Häufig haben wir erlebt, dass Stifter enttäuscht sind, dass die Erträge ihrer Stiftung nicht genug erwirtschaften, um ihre umfangreichen Ideen zu verwirklichen. Teilweise wurde dann beantragt, die Stiftungen aufzulösen, was aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich ist. Zwar ist es bei einfachen Stiftungszwecken in Bayern möglich, von 50.000 bis 100.000 EUR Grundstockvermögen eine rechtsfähige Stiftung zu errichten. Im Hinblick auf die aktuelle Zinslage und die Vorgabe, das Vermögen real erhalten zu müssen, machen rechtsfähige Stiftungen aber erst ab deutlich höheren Vermögen wirklich Sinn. Dies gilt vor allem dann, wenn die Stiftung nicht mit weiteren Spenden oder Zustiftungen rechnen kann.

Mehr als 40% der Stiftungen werden mit einem anfänglichen Grundstockvermögen von bis zu 100.000 EUR gegründet. Insgesamt haben 30% unserer bestehenden Stiftungen auch noch mehrere Jahre nach Errichtung weiterhin ein Grundstockvermögen von maximal 100.000 EUR. Daran erkennt man, dass bei den meisten Stiftungen keine nennenswerten Kapitalzuwächse erfolgen. Da die Stiftung ihre Erträge für die Zweckverwirklichung einsetzen muss, bleibt auch kaum die Möglichkeit, das Kapital real zu erhalten. Daher fürchte ich, dass diese Stiftungen in der Zukunft anderen kapitalkräftigeren Stiftungen mit ähnlichem Zweck zugelegt werden müssen.

Alternative: Treuhand- oder Verbrauchsstiftungen

Ich plädiere dafür, bei geringeren Vermögen Treuhandstiftungen zu errichten, die die Möglichkeit zur Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung bei Erreichung einer Größenordnung ab 1 Mio. Euro vorsehen. Zwar sind wir nicht für Treuhandstiftungen zuständig, aber wir überprüfen gerne schon die für eine Umwandlung in rechtsfähige Stiftungen vorformulierten Satzungen. Dadurch können spätere Schwierigkeiten vermieden werden. Wir versuchen, bei kleineren Vermögen den Stiftern bzw. deren Beratern auch Verbrauchsstiftungen vorzuschlagen. Leider ist diese Möglichkeit der Stiftung wohl noch zu unbekannt. Dabei kann man mit Verbrauchsstiftungen über einen begrenzten Zeitraum (mindestens zehn Jahre) teilweise mehr bewirken, da größere Summen für die gemeinnützigen Zwecke zur Verfügung stehen.

Der Vorteil von Verbrauchsstiftungen ist auch, dass sich dann kein Nachfolgeproblem stellt. Zwar haben die Stifter oft tolle Ideen, die sie in die Tat umsetzen wollen. Leider finden sich aber nicht immer Nachfolger, die die Stiftungsarbeit übernehmen wollen. Dies gilt vor allem dann, wenn aufgrund der Vermögensausstattung der Stiftung kein Auslagen- und Aufwendungsersatz oder gar eine Vergütung gezahlt werden kann. Jedes Jahr kommen 60 bis 80 Stiftungen hinzu, allein im vergangenen Jahr haben wir trotz Finanzkrise 72 Stiftungen anerkannt. Aufgrund der Verdoppelung der Stiftungszahlen seit 1998 (1998 gab es noch 617 Stiftungen, Ende 2008 waren es bereits 1.252) rechne ich in Zukunft mit erheblichen Nachfolgeproblemen, wenn die Stifter bzw. die von ihnen eingesetzten Organmitglieder ausscheiden. Die Nachfolgeproblematik in Unternehmen dürfte dazu geführt haben, dass wir einen Trend zu mehr Familienstiftungen und privaten Unternehmensstiftungen als vor fünf Jahren feststellen.

Erfreulich ist für uns, dass die Finanzkrise sich bisher nicht auf die Stiftungsgründungen ausgewirkt hat. Bei den bestehenden Stiftungen gibt es jedoch Probleme. Wir wurden schon von einigen Stiftungen über größere Verluste des Grundstockvermögens informiert. Problematisch ist auch, dass aufgrund des Zinsniveaus die Erträge für die Zweckverwirklichung deutlich zurückgehen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir die Auswirkungen noch nicht konkret abschätzen. Nach unserer Philosophie des partnerschaftlichen Zusammenarbeitens raten wir den Stiftungen, uns ein Konzept vorzulegen, wie sie in den nächsten Jahren ihr Grundstockvermögen wieder auffüllen und dennoch ihre Zwecke bedienen möchten. Ein gutes Verhältnis zu unseren Stiftungen ist uns wichtig, um ein stiftungsfreundliches Klima in Oberbayern zu schaffen.

Monika Schretter ist Stiftungsreferentin der Regierung von Oberbayern.

Regierung von Oberbayern:
Einzugsgebiet: Oberbayern
Zahl der rechtsfähigen Stiftungen im Einzugsgebiet: 1.300
Stiftungsdichte: 30 Stiftungen pro 100.000 Einwohner im Einzugsgebiet Oberbayern
Neugründungen 2008: 72
Bekannte Stiftungen: Siemens Stiftung, Allianz Stiftungen, Münchner Rück Stiftung

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