Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Schreiben neue Muster für Zuwendungsbescheinigungen (landläufig auch als Spendenquittungen bekannt) herausgegeben. Spendensammelnde Organisationen können diese ab sofort benutzen, eine Verwendungspflicht besteht ab dem 1. Januar 2014. Zur besseren Vergleichbarkeit sind die Änderungen gegenüber den Vordrucken des vergangenen Jahres diesmal fett hervorgehoben. Neu ist unter anderem Folgendes: Alle Bestätigungen über Geldzuwendungen (inklusive Mitgliedsbeiträge) müssen darüber Auskunft geben, ob es sich um einen Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen handelt. Daneben hebt das Dokument hervor, dass trotz Einführung eines geänderten Verfahrens die so genannten vorläufigen Bescheinigungen für neu gegründete Organisationen weiterhin ihre Gültigkeit haben. Weiterhin gestattet das BMF die Verwendung von Briefpapier mit Logos, Emblemen oder Wasserzeichen der Organisation sowie die optische Hervorhebung bestimmter Textpassagen. Die Überarbeitung der Musterformulare trägt unter anderem dem im März dieses Jahres in Kraft getretenen Ehrenamtsstärkungsgesetz Rechnung.
Die Vordrucke können Sie hier herunterladen.