Am 13. März hat der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Entwurf einer Neufassung der Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen (IDW ERS HFA 5 n.F.) verabschiedet. Umfangreiche Änderungen der Landesstiftungsgesetze sowie des Handelsgesetzbuchs im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes machten die Anpassungen notwendig.
Der Entwurf wurde weitgehend an die Stellungnahme des IDW zur Rechnungslegung von Vereinen (IDW RS HFA 14) angepasst. Inhaltlich sind einige Vereinfachungen vorgesehen. Nach dem Entwurf könnte künftig neben einer Kapitalflussrechnung auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Anlehnung an § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als alternativ zulässige Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung von Stiftungen anerkannt werden. Des Weiteren wird durch eine geringere Gliederungstiefe eine Erleichterung der Vermögensübersicht angestrebt.
Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Erläuterungen zum realen Kapitalerhalt, eine fallweise Empfehlung zur Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren sowie die Empfehlungen zur Fortschreibung und zum Ausweis des Eigenkapitals.
Bis zur endgültigen Verabschiedung steht der Entwurf zum Download unter www.idw.de zur Verfügung und kann bis zum 30. September kommentiert werden.
Dr. Jörg Sauer ist Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ebner Stolz Mönning Bachem in Stuttgart. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der umfassenden steuerlichen und rechtlichen Beratung gemeinnütziger Stiftungen sowie Familienstiftungen.