Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) forciert die Entschädigung von Betroffenen des Abgasskandals. Sie will für die Fahrzeughalter in der Schweiz ein Urteil erwirken. Dazu ist ein zweistufiges Vorgehen geplant.

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) forciert die Entschädigung von Betroffenen des Abgasskandals. Sie will für die Fahrzeughalter in der Schweiz ein Urteil erwirken und reichte Anfang September in einem ersten Schritt in Zürich eine Verbandsklage gegen Volkswagen und die Schweizer Generalimporteurin Amag ein.

Die Richter stellen bei diesem Verfahren fest, ob Volkswagen/Amag mit den Abgasmanipulationen die Autokäufer irregeführt und damit Schweizer Recht verletzt haben. SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder: „Mit der Verbandsklage lassen wir einen Schweizer Richter prüfen, ob Volkwagen mit den Abgas-Manipulationen schweizerisches Recht verletzt hat.“ Die richterliche Beurteilung bildet die Basis für das darauf folgende Schadenersatzverfahren.

SKS: Schaden zwischen 3.000 und 7.000 Franken

Die SKS hat in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten ein eigenes Klagekonzept entwickelt, bei dem er verschiedene Rechtsinstrumente kombiniert. Denn wie im übrigen Europa gibt es auch in der Schweiz das Instrument der Sammelklage leider nicht. Das Kostenrisiko bei einer Einzelklage ist jedoch unverhältnismässig gross, weshalb die meisten Konsumenten darauf verzichten.

In einem zweiten Schritt verklagt die SKS Volkswagen/Amag für die betroffenen Fahrzeughalter auf Schadenersatz. Die Stiftung geht davon aus, dass der Kunde durchschnittlich 15 Prozent des Kaufpreises zu viel bezahlt hat, also einem Schaden je nach Höhe des Kaufpreises von zwischen 3.000 und 7.000 Franken hat. Das gilt auch für Wagen mit Leasingverträgen. Sara Stalder: „Unseres Erachtens ist dieses Klageprojekt für die betroffenen Fahrzeughalterinnen und -halter in der Schweiz die einzige reelle Chance, irgendwann den Schaden ersetzt zu bekommen, den ihnen der Volkswagen-Konzern zugefügt hat.“

Ab Januar 2018 beginnen Ansprüche zu verjähren

Bereits 3.600 Personen haben sich bei der Stiftung gemeldet, um sich an dem Verfahren zu beteiligen. Der freiwillige Verjährungsverzicht von Volkswagen läuft Ende 2017 aus. Ab Januar 2018 beginnen die Ansprüche der betroffenen Halterinnen und Halter zu verjähren. Die Klagen auf Entschädigung sollen daher noch dieses Jahr eingereicht werden.

Sowohl geschädigte Konsumentinnen und Konsumenten, als auch durch ihre Wagenflotte betroffene kleine und mittlere Unternehmen können sich noch bis Ende November auf der Website der SKS anmelden.

www.konsumentenschutz.ch/abgasskandal/

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