Im Streit um die Zukunft von Suhrkamp kann die Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz dem Insolvenzplan zustimmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt setzte ein zuvor vom Landgericht Frankfurt erlassenes Verbot vorläufig aus. Die Gläubigerversammlung ist in Berlin für den 22. Oktober angesetzt.
Unseld-Berkéwicz, die mit ihrer Stiftung 61% am Verlag hält, will das Unternehmen mit dem Insolvenzplan von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umwandeln. Der mit ihr verfeindete Minderheitsgesellschafter Hans Barlach, er hält nur 39%, ist dagegen. Er würde dadurch weitreichende Mitspracherechte verlieren.
Im September hatte das Landgericht Frankfurt der Familienstiftung per einstweiliger Verfügung untersagt, dem Sanierungsplan auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen. Dagegen hat Unseld-Berkéwicz Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Für die Verhandlung gibt es noch keinen Termin. Das OLG stellte jetzt jedoch gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 EUR die Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung vorläufig ein. Der Verlag ist 2010 von Frankfurt nach Berlin umgezogen.