Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung plant, staatliche Finanzhilfen vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen. Sie will die bisherige Regelung, dass erst ab der zweiten Legislaturperiode einer Partei staatliche Gelder an ihre Stiftung fließen, zu ihren Gunsten verändern.

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung will eine Teilhabe an staatlicher Finanzhilfe vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen. Das teilte deren Vorsitzende Erika Steinbach am Montag in Berlin mit. Bundesregierung und Bundestag hätten sich geweigert, Anträge ihrer Stiftung auf Förderung für die beiden Haushaltsjahre 2018 und 2019 zu berücksichtigen, erklärte die Stiftung zur Begründung gegenüber der Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP).

Um Steuergelder für eine parteinahe Stiftung zu bekommen, muss eine Partei zwei Legislaturperioden im Bundestag sitzen. Eine eigene gesetzliche Grundlage über die Ansprüche auf staatliche Gelder für parteinahe Stiftungen gibt es jedoch nicht, so die Stuttgarter Nachrichten:  Das Parlament orientiere sich an den Leitlinien einer „Gemeinsamen Erklärung“ der etablierten politischen Stiftungen von 1998 – Mindestvoraussetzung für eine Zuwendung ist demnach, dass eine Partei „wiederholt“ im Bundestag vertreten ist.

So lange will die AfD-Stiftung jedoch nicht warten – immerhin geht es um Gelder aus dem Bundeshaushalt in der Höhe von mindestens 70 Millionen Euro (die-stiftung.de berichtete). „Nach Meinung der Stiftung verstoßen Bundesregierung und Bundestag damit gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Den Richtern zufolge haben parteinahe Stiftungen Anspruch auf staatliche Gelder, wenn sie eine dauerhafte und gewichtige politische „Grundströmung“ repräsentieren“, so die Stuttgarter Nachrichten. Per Klage will die Stiftung die bisherige Auslegung der Regelung verändern.

Über die Kontroverse rund um die Gründung der Desiderius-Erasmus-Stiftung berichteten wir zuletzt hier.

www.erasmus-stiftung.de

Aktuelle Beiträge