Noch ist die gesetzliche Lohnuntergrenze nicht in Kraft, aber schon heben Niedriglohnbranchen die Vergütung an. In einigen Sparten liegt er bereits oberhalb von 10 EUR, so eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Noch ist die gesetzliche Lohnuntergrenze nicht in Kraft, aber schon heben Niedriglohnbranchen die Vergütung an. In einigen Sparten liegt er bereits oberhalb von 10 EUR, so eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Angestoßen durch dessen geplante Einführung seien in einigen Niedriglohnbranchen tarifliche Stufenpläne zur Anhebung der untersten Vergütungen auf mindestens 8,50 EUR vereinbart worden, so das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Stiftung. Die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne seien zudem bereits teilweise angehoben worden.

Ab 2015 soll ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 EUR gelten. Sind in Einzelbranchen Vereinbarungen getroffen worden, die unter 8,50 EUR liegen, können diese bis Ende 2016 fortbestehen.

Der Bundestag berät am Donnerstag über das Gesetz.

Allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne gibt es laut Böckler-Stiftung derzeit in 14 Branchen. Deren Höhe bewegt sich zwischen 7,50 EUR und 13,95 EUR. Im vergangenen Jahr seien die Branchenmindestlöhne zwischen knapp 2% und nahezu 14% angehoben worden.

www.boeckler.de

Aktuelle Beiträge