Etwa 480 Stiftungen haben in Frankfurt am Main ihren Sitz. Damit ist die rund 664.000 Einwohner zählende Mainmetropole die Stadt mit der höchsten Stiftungsdichte in ganz Deutschland. Sämtliche in Frankfurt ansässigen Stiftungen verfügen nach unseren Hochrechnungen über ein Vermögen von zirka 8 Mrd. Euro mit jährlichen Ausschüttungen von etwa 300 Mio. Euro. Stifter, die Beratung und Hilfe brauchen, führt ihr Weg zu einer Einkaufspassage im Zentrum der Stadt. Dort ist die Stiftungsaufsicht ansässig.
Von Marita Davies und Peter Peiker
Jede Stadt, die etwas auf sich hält, führt ein „Goldenes Buch“, in dem sich angesehene Persönlichkeiten eintragen dürfen. Ein spezielles „Goldenes Buch der Stiftungen“ hat allerdings nur die Stadt Frankfurt am Main. Hier können sich Stifter und Mäzene verewigen und ihre Stiftung auf einem Büttenblatt vorstellen. In der Gestaltung sind die Stiftungen frei. Das Blatt wird dann innerhalb eines festlichen, offiziellen Aktes von Vertretern des Magistrats1 und der Stiftungsgremien unterzeichnet. So sind zwischen den in Messing beschlagenen Deckeln fast 100 individuell gestaltete, teils bebilderte grafisch und/oder kalligrafisch gestaltete, nüchterne oder bunte, auf jeden Fall originelle Seiten zu einem beeindruckenden Prachtband zusammengefasst.
In dieser Stadt genießen Stifter eben besondere Anerkennung, und das Stiftungswesen hat eine lange Tradition. Die historische Entwicklung der heute noch in der Stadt ansässigen Stiftungen geht auf das 13. Jahrhundert zurück. Die Stiftungen „Das Hospital zum Heiligen Geist“ (1207) und „Sankt Katharinen- und Weißfrauenstift“ (1228) sind die ältesten Frankfurter Stiftungen.
Die Stiftungsaufsicht obliegt aufgrund eines kaiserlichen Dekrets nachweislich seit 1525 dem Rat bzw. Magistrat der Stadt Frankfurt am Main. In der Freien Stadt Frankfurt hat der Rat 1833 eine Allgemeine Stiftungsordnung zur Regelung der Aufsichtsführung, die den Senat und seine einzelnen Mitglieder ebenso wie städtische Mitarbeiter grundsätzlich von der Mitwirkung in Stiftungsorganen ausschloss, erlassen. Im Laufe der wechselvollen Stadtgeschichte wurde das Stiftungsrecht bis zur letzten Novelle des Hessischen Stiftungsgesetzes im Jahr 2007 immer wieder modifiziert. Durch eine Verfügung aus dem Jahr 1966 wurden dem Magistrat der Stadt die Aufsichtsrechte über die in Frankfurt am Main ansässigen Stiftungen übertragen.
Die Stiftungsaufsicht hat vielfältige Aufgaben. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Stifter zu beraten sowie den Bestand der Stiftung und die Einhaltung der Stiftungssatzung unter Berücksichtigung des Stifterwillens zu gewährleisten. Dies umfasst auch die Überprüfung der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung und der Verwendung der Stiftungsmittel. Die Stiftungen legen unaufgefordert ihre Jahres- und Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörde vor. Hier wird insbesondere ein Augenmerk auf die Erfüllung der Stiftungszwecke, also die Erfüllung des Stifterwillens und der Erhaltung des Stiftungsvermögens, und auf Höhe und Zusammensetzung der sonstigen Kosten gerichtet. Weiterhin ist es auch Aufgabe der Stiftungsaufsicht, anhand der vorgelegten Berichte die Gemeinnützigkeit der Stiftung, sofern der Stifter sie vorgegeben hat, zu beachten und gegebenenfalls auch zu überprüfen, ja sie notfalls sogar mit der Anwendung von Verwaltungsmaßnahmen durchzusetzen. Diese reichen von einer Beanstandung mit Zwangsgeldfestsetzung bis hin zur Abberufung von Mitgliedern der Stiftungsorgane und Bestellung eines Stiftungsbeauftragten. Die Gemeinnützigkeit wird daneben durch das Finanzamt rückwirkend für die letzten drei Jahre geprüft und unterliegt somit einer doppelten Kontrolle. In der Regel kommen beide Behörden zum gleichen Ergebnis. Aufgrund einer umfassenden Berichterstattung ist die Stiftungsaufsicht in der Lage, die Stiftungsorgane bei der Leitung der Stiftung zu beraten sowie vor allem auch Vertretungsbescheinigungen zur Teilnahme der Stiftung am Rechtsverkehr auszustellen und Auskünfte zu erteilen.
Daneben berät sie auch potenzielle Stifter bei der Errichtung einer Stiftung. Auf der Webseite der Stadt Frankfurt am Main hat die Stiftungsaufsicht entsprechende Beratungsunterlagen eingestellt (www.stadt-frankfurt.de). Unter dem Stichwort „Stiftungsaufsicht“ sind ein Ratgeber und auch Muster für das Stiftungsgeschäft und die Satzung sowie vielfältige Informationen abrufbar. Diese Unterlagen werden gerne auch per Post versandt. Wer die Stiftungsaufsicht persönlich konsultieren möchte, findet sie in einem kleinen Einkaufszentrum in der Frankfurter Innenstadt, der Sandhof Passage. Zwischen einem Geschäft für Hochzeitsmoden und einem Kiosk ist das örtliche Rechtsamt untergebracht, zu dem auch die Stiftungsaufsicht gehört.
Die Beratung und Aufsicht der Stiftungen erfolgt durch unser Zweierteam. Stellenmäßig ist die Stiftungsaufsicht damit eher spartanisch ausgestattet, woran sich trotz des Stiftungsbooms in Frankfurt auch künftig nichts ändern wird. So ist jährlich ein Stiftungszuwachs zwischen 20 und 25 Stiftungen zu verzeichnen. Im Jahr 2008 wurden 20 neue Stiftungen und im Jahr 2007 31 neue Stiftungen genehmigt. In den vergangenen zehn Jahren waren es insgesamt 217 neue Stiftungen. Dabei ist allerdings nicht berücksichtigt, dass aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auch Stiftungen zusammengelegt oder aufgehoben werden.
Unser Ziel ist es, durch gute Beratung Aufsichtsmaßnahmen zu vermeiden. Dank ihrer Kenntnis der Frankfurter Stiftungslandschaft kann die Aufsicht auch Kontakte zwischen den Stiftungen und anderen Personen fördern. Anzumerken ist, dass der formale Verwaltungsakt der Stiftungsgenehmigung bzw. die Aufhebung der Stiftung durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgt. Auch gesetzliche Aufsichtsmaßnahmen kann nur das Regierungspräsidium in Darmstadt durchführen. In der Regel erfolgt dies dann aufgrund unseres Vorschlags.
Die Stiftungszwecke decken verschiedenste, zu 97% gemeinnützige Bereiche ab. Hierzu gehören insbesondere das Gesundheitswesen, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Vorhaben aus dem sozialen Bereich. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Förderung von Ausbildung und Bildung. Offenbar sind viele Stifter interessiert, in die Zukunft zu investieren. In der Regel sind die Stiftungen auf Dauer angelegt, in einzelnen Fällen gibt es auch Anträge auf Verbrauchsstiftungen. Bedingung für die Genehmigung ist in allen Fällen, dass der Stiftungszweck durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen zu erfüllen ist. Daher sollte das Stiftungskapital über 50.000 Euro, in der Regel sogar über 100.000 Euro liegen.
Insgesamt nehmen wir die Frankfurter Stifter als sehr engagierte Menschen wahr, die um das Gemeinwohl, den Fortschritt und die Zukunft besorgt sind. Viele von ihnen sind kinderlos. Sie sehen in ihrem Engagement eine Möglichkeit, ihren Beitrag an der Gesellschaft zu leisten.
Frankfurt am Main
Einzugsgebiet: ausschließlich Stadt Frankfurt am Main
Zahl der Stiftungen im Einzugsgebiet: 480
Stiftungsdichte: 64,3 Stiftungen pro 100.000 Einwohner
Bekannte Stiftungen: Hertie-Stiftung, Stiftung Polytechnische Gesellschaft, Stiftung Giersch
Neugründungen 2008: 20
Diplomverwaltungswirtin Marita Davies ist als Oberamtsrätin im Rechtsamt der Stadt Frankfurt am Main u.a. für die Stiftungsaufsicht zuständig. Peter Peiker ist Magistratsdirektor im Frankfurter Rechtsamt. Zu seinen Aufgaben gehört ebenfalls die Stiftungsaufsicht.