Knapp vier Jahre nach dem Tod des Altkanzlers hat der Bundestag die Errichtung der Helmut-Kohl-Stiftung auf den Weg gebracht. Nach einer ersten Lesung liegt der Gesetzesentwurf nun beim Ausschuss für Kultur und Medien. Die rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts soll über ein Stiftungskapital von drei Millionen Euro verfügen und an das Leben und das politische Wirken Kohls erinnern. Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung eines Helmut-Kohl-Zentrums als öffentlich zugängliche Erinnerungsstätte vor. Es soll eine ständige zeitgeschichtliche Ausstellung errichten, Sonderausstellungen und Veranstaltungen durchführen sowie wissenschaftliche Arbeitsmöglichkeiten bieten.
Orientierung an bestehenden Stiftungen
Als einer der bedeutendsten Politiker des Jahrhunderts habe Kohl als sechster Kanzler der Bundesrepublik den Prozess der deutschen Wiedervereinigung maßgeblich gestaltet und die europäische Integration entschieden fortgesetzt, so die Begründung. Die „herausragende Lebensleistung“ begründe die Notwendigkeit, eine angemessene Erinnerungsstätte in Form einer Stiftung zu schaffen, heißt es in der Gesetzesvorlage. Die Stiftung soll sich an den bereits bestehenden Stiftungen zum Gedenken an herausragende deutsche Politiker wie zum Beispiel der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung, der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus oder der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung orientieren.
Helmut Kohl war von 1982 bis 1998 Bundeskanzler, von 1973 bis 1998 CDU-Bundesvorsitzender sowie von 1969 bis 1976 Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz.