Mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung will der Dramatiker Rolf Hochhuth das Berliner Ensemble (BE) unter Intendant Claus Peymann nun zwingen sein Stück „Der Stellvertreter“ aufzuführen. Markus Kerber, Anwalt von Hochhuths Ilse Holzapfel Stiftung, beantragte diese bereits beim Landgericht Berlin. Laut Antragsschrift hat das Ganze für Hochhuths Stiftung „existenzielle Bedeutung“. Sie sei laut Satzung verpflichtet, Werke von politischgesellschaftskritischen Bühnenautoren des 20. Jahrhunderts aufzuführen. Neben dem Verlust der Ticketeinnahmen droht der Stiftung andernfalls der Verlust der Gemeinnützigkeit.
Auch mit seinem neuen Vorstoß will der Dramatiker durchsetzen, dass das BE ihm die im Mietvertrag von 1998 vereinbarten Aufführungsrechte einräumt. Im Mietvertrag sicherte ihm der Senat nicht nur eine Bespielung in den sommerlichen Theaterferien zu, sondern auch drei Aufführungen des „Stellvertreters“ jedes Jahr zwischen dem 16. und 18. Oktober. Da die Theaterferien vorbei sind und der Spielplan für die neue Saison bereits ohne den „Stellvertreter“ veröffentlicht worden ist, sei nun Eile geboten, so Anwalt Kerber. Trotz dieser vertraglichen Vereinbarung sei dasStück bislang nur zweimal zur vereinbarten Zeit im BE gezeigt worden. Deshalb ist Kerber „optimistisch“, dass ein Richter in seinem Sinne entscheide.