Die Vorgänge um die Klima- und Umweltstiftung MV werden Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Das haben die Fraktionen von Grünen, CDU und FDP im Schweriner Landtag angekündigt.

Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP im Schweriner Landtag werden einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Stiftung Klima- und Umweltschutz MV einsetzen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisieren die Initiatoren „Intransparenz und fossilen Lobbyismus“, die Errichtung, Arbeit und auch die geplante Auflösung der Stiftung sowie die Gaspipeline Nord Stream 2 prägten. „Die zur Umgehung von US-Sanktionen gegen die Russische Föderation im Januar 2021 vom Land Mecklenburg-Vorpommern begründete Stiftung hatte einen eigentlichen Zweck: die Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2. Als fragwürdiges Rechtskonstrukt agierte sie unter Missbrauch des Klimaschutzgedankens und unter praktisch nicht wahrgenommener Stiftungssaufsicht durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.“ Der Auftrag des Untersuchungsausschusses, der ab Mai erwartet wird, solle folgende Aspekte umfassen:

  • das Verhalten der Landesregierung in Bezug auf den Umgang mit der Pipeline Nord Stream 2 und der Errichtung der landeseigenen Stiftung Klima- und Umweltschutz MV
  • die Tätigkeit wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe und Tochterunternehmen
  • Ziele und Handeln sowie Verbindungen zur sogenannten Wasserstoff-Hanse und anderen Unternehmen
  • die Einflussnahme ehemaliger und aktiver Regierungsmitglieder in den betreffenden Fällen.

„Es wimmelt von intransparenten Geldflüssen“

Die Deutsche Umwelthilfe, die die Stiftung im Umfeld der Gründung als „Fake-Stiftung“ betitelt hatte, begrüßte den Schritt. Das Projekt habe nie dem namengebenden Klima- und Umweltschutz gedient, sondern alleine der Fertigstellung von Nord Stream 2. „Rund um die Stiftung und Nord Stream 2 wimmelt es nur so von intransparenten Geldflüssen und persönlichen Interessenkonflikten. Hier muss dringend aufgeklärt werden.“ Ein Antrag der Grünen-Fraktion auf Auflösung der Stiftung ist unterdessen gescheitert. Das Argument, die Organisation verletze das Gemeinwohl, wies Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) laut NDR ebenso zurück wie die sich daraus ergebende Auflösungsforderung an ihr Ministerium.

Landgericht: Stiftung ist auskunftspflichtig

Neben dem Untersuchungsausschuss könnte auch eine Entscheidung des Landgerichts Schwerin mehr Klarheit bringen: Dort hat die Plattform „Frag den Staat“ unterdessen erfolgreich einen Eilantrag gestellt: Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV sei nach dem Landespressegesetz Mecklenburg-Vorpommern auskunftspflichtig. Damit müsse sie etwa Fragen zur Gründung von Tochtergesellschaften und dem Einsatz eines Schiffes beantworten, das in der Ostsee den Bau der Pipeline Nord Stream 2 vorangetrieben habe. „Begründet hat das Gericht seine Entscheidung damit, dass im Stiftungszweck öffentliche Aufgaben enthalten sind, diese mit öffentlichen Mitteln wahrgenommen wurden und damit ein beherrschender Einfluss der Landesregierung besteht.“ Die private Stiftung sei wie eine öffentliche Behörde auskunftspflichtig. „Frag den Staat“ hat angekündigt, im Fall einer Beschwerde auch vor dem Oberlandesgericht für die Auskunftspflicht zu streiten. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine angekündigt, die von Beginn an umstrittene Stiftung auflösen zu wollen. Ein Gutachten der Hamburger Juristin Birgit Weitemeyer soll rechtliche Klarheit schaffen. Der Landtag hatte die Errichtung der Stiftung ohne Gegenstimmen beschlossen.

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