Mit der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz tritt in Österreich mit 1. August 2013 eine Erweiterung der verpflichtenden Entgeltangabe bei Stellenausschreibungen in Kraft. Nunmehr gilt die Pflicht, ein Mindestentgelt anzugeben, auch für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse, für die kein Kollektivvertrag, Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung anwendbar sind, sobald ein Stelleninserat veröffentlicht wird.