Der Dramatiker Rolf Hochhuth wollte per Gerichtsbeschluss erzwingen, dass im Oktober sein Stück „Der Stellvertreter“ auf die Bühne des Berliner Ensembles (BE) kommt. Doch er scheiterte. Rechtsanwalt Peter Raue hat für das BE einen Sieg errungen, denn das Landgericht Berlin teilte mit, dass es den Antrag der Ilse-Holzapfel-Stiftung auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Rechtsstreit mit dem Land Berlin um die Nutzung des BEs zurückgewiesen hat. Konkret ging es darum, dass Hochhuths Stiftung, der die Räumlichkeiten des Theaters gehören, durchsetzen wollte, dass das BE Mitte Oktober den „Stellvertreter“ auf den Spielplan setzt. Der zeitliche Umstand dürfte die Erfolgsaussichten geschmälert haben, denn für den bereits feststehenden Oktober-Spielplan sind schon zahlreiche Karten verkauft.

Grund für die Klage ist die Hochhuth in einem Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Stiftung zugesicherte Aufführung in der Zeit vom 16. bis zum 18. Oktober eines jeden Jahres, zu der es laut ihm nie gekommen ist.

Die Senatskulturverwaltung strebt nun eine außergerichtliche Einigung an, um den seit Jahren währenden Streit zu beenden. Zunächst sehen sich aber die Parteien vor dem Landgericht: Hochhuths Räumungsklage steht noch an.

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