Die Nachfolgerin der ZVS, die Stiftung für Hochschulzulassung, ist wirksam gegründet worden. Auch wenn die Satzung erst drei Monate nach der Stiftungsgründung im Mai 2010 vom Stiftungsrat verabschiedet wurde, konnte sie für das Wintersemester 2010/2011 bereits Studienplätze vergeben. Dies entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis. Die fehlende Satzung mache den Staatsvertrag und die Stiftungsgründung nicht unwirksam, heißt es in dem Urteil. Damit schloss sich das Gericht der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen in Münster an, das bereits im Dezember 2010 einen vergleichbaren Fall entschieden hatte.
Der Kläger aus dem Saarland hatte sich auf einen Medizinstudienplatz beworben, mit einem Abiturnotendurchschnitt von 2,5 jedoch keine Chance. Seiner Meinung nach hätte die Stiftung aber noch gar keine Studienplätze vergeben dürfen. Vielmehr hätten alle Plätze direkt von den Hoschschulen vergeben werden müssen.