Schon letzten November hatte die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) die Vierfach-Impfung gegen Grippe empfohlen, schreibt Merkur.de. Doch häufig werde von den Krankenkassen nur der halb so teure Dreifach-Wirkstoff übernommen, erklärt Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Gerade in diesem Winter helfe dieser jedoch nur bedingt: rund die Hälfte der bisher nachgewiesenen Fälle werden nur durch die Vierfachimpfung abgedeckt. Ein entscheidender Influenzastamm fehle der Dreifachimpfung, und dieser sei für zahlreiche, teils schwerwiegende Erkrankungen verantwortlich, erklärt Brysch.
Grippeimpfung im Eilverfahren gefordert
Seit 2007 gehören Schutzimpfungen zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Über den konkreten Leistungskatalog bestimmt der gemeinsame Bundesausschuss. Im Januar teilte dieser mit, „zügig über eine Aufnahme des Vierfachstoffs in die Pflichtleistungen der Kassen zu beraten“, so der Merkur. „Zügig“ bedeutet in diesem Falle: eine gesetzliche Frist von maximal drei Monaten – also bis April. Brysch bemängelt, dass dies für diese Saison viel zu spät sei, und gerade chronisch und schwerstkranke Menschen beim Grippeschutz auf das Wohlwollen ihrer Krankenkasse angewiesen seien. „Deshalb muss der Gesetzgeber für solche Gefährdungssituationen ein Eilverfahren einführen“, so der Stiftungsvorstand.
Die Gefahr, die von der Grippe ausgeht, darf nicht unterschätzt werden. In der dritten Februarwoche registrierte das Robert-Koch-Institut in Deutschland über 24.000 Grippefälle, mindestens 136 Menschen – vorwiegend im Seniorenalter und mit Vorerkrankungen – starben nachweislich nach einer Influenza-Infektion.
www.stiftung-patientenschutz.de