Wirecard-Anleger sollen durch eine niederländische Stiftung entschädigt werden. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zielt mit der Stiftungserrichtung auf einen Vergleich mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY ab.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat zusammen mit den Kanzleien Nieding+Barth und AKD Benelux Lawyers die Stiftung Stitching Wirecard Investors Claim in Amsterdam gegründet. Die Stiftung will rechtlich gegen Ernst & Young (EY) vorgehen. Die global tätige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, die auch Niederlassungen in Deutschland unterhält, hatte bis in das Jahr 2018 die Jahresabschlüsse von Wirecard trotz „eindeutiger Hinweise und Warnungen von Mitarbeitern uneingeschränkt bestätigt“, wie es auf der Webseite von DSW heißt. 

„Die ‚Stichting Wirecard Investors Claim‘ hat den Vorteil, dass sie eine europäische Vergleichslösung für alle geschädigten Wirecard-Anleger auch und gerade mit EY Global ermöglicht“, sagt DSW-Geschäftsführer Marc Tüngler gegenüber der Tagesschau. Als Stiftungssitz wurden dabei bewusst die Niederlande gewählt. Dies ermöglicht einen kollektiven Vergleich mit EY Global, der von den niederländischen Gerichten für alle europäischen Anleger für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Neben einem Vergleich sei auch eine Einklage per Gerichtsverfahren eine rechtliche Option der Stiftung.

Gunther Friedl wird der Stiftung vorstehen. Der 50-Jährige ist Inhaber des Lehrstuhls für Controlling sowie Dekan der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität München. 

Über Ernst & Young und die Schadenssumme

Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwalts-AG und DSW-Vizepräsident, findet, Investoren sollten weiterhin versuchen, nicht nur Ernst & Young (EY) Deutschland, sondern auch EY Global haftbar und Schadenersatz geltend zu machen. Er bezieht sich dabei auf den Wambach-Bericht, der im Auftrag des Wirecard-Untersuchungsausschusses die Geschehnisse um das einstige DAX-Unternehmen untersuchte, und  Verfehlungen der Wirtschaftsprüfer offenlegte. 

Insgesamt haben sich seit dem Insolvenzantrag von Wirecard im Juni 2020 über 30.000 Geschädigte mit einer Schadenssumme von ungefähr 1,5 Milliarden Euro bei der DSW gemeldet. Tüngler betont, dass sich auch Klein- und Kleinstanleger der Stiftungslösung anschließen könnten. Wichtig sei, sich der Stiftungslösung bald anzuschließen, um für möglichst viele Anleger eine Lösung zu erzielen. Außerdem dürften Geschädigte an keinen weiteren Klagen beteiligt sein, da in Deutschland das Verbot der doppelten Rechtshängigkeit gelte. 

 

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