Mehr als 150 weitblickende Menschen haben in den vergangenen zehn Jahren im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken eine Stiftung errichtet. Ganz besonders in dessen Hauptstadt Würzburg boomten die Neugründungen so sehr, dass die Mainfranken-Metropole jüngst zur Stadt mit der höchsten Stiftungsdichte Deutschlands avancierte. Als Ansprechpartner und Berater für Stiftungswillige und Stiftungen trägt die Stiftungsaufsicht der Regierung von Unterfranken mit dazu bei, dass Bayern, der Regierungsbezirk Unterfranken und Würzburg über ein besonders stifterfreundliches Klima verfügen.
von Peter Ditze
“Zukunft nachhaltig gestalten” – nach diesem Motto handelten und handeln in Unterfranken immer mehr Bürger, die ihr gesellschaftliches Engagement über das Hier und Heute hinaus auch für die nächste Generation in gesicherter Form fortführen wollen. Der Wille, für die Gemeinschaft Gutes zu tun und ein Zeichen zu setzen, lässt sich häufig mit einer Spende, die zeitnah wirkt, nicht ausreichend erfüllen. Nachhaltigkeit ist auch in diesem Zusammenhang ein entscheidendes Kriterium, wenn es um einen langfristigen Ertrag bürgerschaftlichen Handelns geht.
Ein besonders geeignetes Mittel dafür bildet die Gründung einer Stiftung. Dies hat in Unterfranken eine lange Tradition. Die historische Entwicklung heute noch tätiger Stiftungen geht bis in das Spätmittelalter zurück. Die Hospitalstiftung Stadtprozelten (1305) und die Stiftung Bürgerspital zum Heiligen Geist (1319) sowie die Stiftung Juliusspital Würzburg (1579) bilden die ältesten unterfränkischen Stiftungen. Heute ist die Zahl der Stiftungen im Regierungsbezirk Unterfranken mit seinen 1,3 Millionen Einwohnern auf 360 Stiftungen angestiegen. Innerhalb des Regierungsbezirks sind die Stiftungen sehr unterschiedlich verteilt. Während auf die drei kreisfreien Städte Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg insgesamt 191 Stiftungen entfallen, haben die restlichen 169 Stiftungen ihren Sitz in den neun Landkreisen des Regierungsbezirks Unterfranken.
Würzburg als attraktiver Wissenschafts- und Dienstleistungsstandort ist dabei für Stifter von hohem Interesse. Die aufgrund ihrer verkehrsgeographischen Lage und vieler positiver Standortfaktoren besonders geschätzte Region Mainfranken mit Würzburg als Zentrum führte in den zurückliegenden Jahren viele Unternehmen und Einzelpersonen an den Main, die ihren wirtschaftlichen Erfolg vermehrt zur Gründung von Stiftungen nutzten. Der Wunsch, die Allgemeinheit am eigenen Erfolg teilhaben zu lassen oder ausgewählte Bereiche der Wissenschaft und Forschung zu unterstützen, bildet dabei ein häufig geäußertes Motiv. Besonders gefreut haben wir uns über Stifter, die nach positiven Erfahrungen mit der Stiftungsaufsicht an der Regierung von Unterfranken bereits gegründete kleinere Stiftungen mit einem höheren Grundstockvermögen ausstatteten oder neue, nun größere Stiftungen gründeten.
Die Regierung von Unterfranken als Stiftungsaufsichtsbehörde hat ihren Sitz in der Nähe des Unesco-Weltkulturerbes, der “Würzburger Residenz”, in einem Dienstgebäude am Peterplatz 7 und ist über öffentliche Verkehrsmittel vom Würzburger Hauptbahnhof in etwa zehn Minuten zu erreichen. Sie versteht sich als modernes Dienstleistungszentrum für Stiftungswillige und Stiftungen mit ihren verschiedenartigen Anliegen.
In vielfältigen Kontakten geht es uns vor einer inhaltlichen Beratung zunächst einmal darum, Hemmschwellen vor der Gründung einer Stiftung abzubauen und Stiftungswilligen nach der Erforschung ihrer Motive einen passenden Weg zur Gründung in einer geeigneten Stiftungsform aufzuzeigen. Dies schließt auch den Hinweis auf die Gründung einer Treuhand- oder Verbrauchsstiftung ein, wenn es der Intention eines Stiftungswilligen am ehesten dienlich ist oder die Stiftungsidee nur auf diese Weise verwirklicht werden kann. In der Praxis der Regierung von Unterfranken spielen diese Stiftungsformen jedoch keine größere Rolle.
Wir sind bemüht, den Stiftern bei Erstellen der erforderlichen Unterlagen behilflich zu sein, damit das Anerkennungsverfahren möglichst rasch und unbürokratisch ablaufen kann. Auf ihrer Webseite hat die Regierung von Unterfranken entsprechende Beratungsunterlagen eingestellt (www.regierung.unterfranken.bayern.de). Auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (www.stiftungen.bayern.de) können Merkblätter für die Errichtung einer Stiftung sowie Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung heruntergeladen werden. Wir versenden diese Unterlagen auf Wunsch gerne auch per Post. Die zwei für das Stiftungsrecht zuständigen Sachbearbeiter der Regierung von Unterfranken sowie der Sachgebietsleiter sind natürlich auch gerne zu persönlichen Gesprächen bereit.
Auch die von den Stiftungswilligen gewünschte Abwicklung der Gemeinnützigkeitsfragen mit den Finanzämtern bei Gründung einer Stiftung gehört zum Serviceangebot unserer Stiftungsaufsicht.
Neben der Gründungs- und Anerkennungsphase einer Stiftung bestehen vielfältige Kontakte zu unseren bereits bestehenden Stiftungen. Jeder Stiftung ist ein fester Ansprechpartner zugeordnet, sodass sich über viele Jahre dank personeller Kontinuität zwischen Vertretern der Stiftungen und Mitarbeitern der Stiftungsaufsicht ein Vertrauensverhältnis entwickelt hat.
Auch in diesem Zusammenhang verstehen wir unsere Aufsichtstätigkeit als Beratung und Begleitung der Stiftungen. Dies schließt aber nicht aus, dass bei Fehlentwicklungen oder Pflichtenverstößen von den aufsichtsrechtlichen Mitteln des bayerischen Stiftungsgesetzes (wie z.B. Abberufung eines Vorstands) Gebrauch gemacht werden muss – denn nur so können Stifter darauf vertrauen, dass ihr Anliegen geschützt wird und ihr Stifterwille gewahrt bleibt. Dies kommt allerdings praktisch kaum vor.
Neben der Beratung der Stifter ist unsere Hauptaufgabe, den Bestand der Stiftungen und die Einhaltung der Stiftungssatzungen unter Berücksichtigung des jeweiligen Stifterwillens zu gewährleisten. Die gesetzlichen Vorgaben dazu gibt uns das Bayerische Stiftungsgesetz. Die Stiftungen legen uns dazu jährlich einen Jahres- und Tätigkeitsbericht mit einer Vermögenszusammenstellung vor. Bei kleineren Stiftungen überprüfen wir diese Jahresrechnung, um den Erhalt des Grundstockvermögens und die bestimmungsgemäße Verwendung der Erträge für den Stiftungszweck festzustellen. Bei größeren Stiftungen, insbesondere solchen mit Grundbesitz oder Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmungen, fordern wir eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer.
Bei alledem legt die Regierung von Unterfranken als Stiftungsaufsichtsbehörde großen Wert darauf, den Stiftern für ihr gemeinwohlbezogenes Wirken Anerkennung auszusprechen. So übergibt der Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer im Rahmen einer kleinen Feierstunde die Anerkennungsurkunde an die Stifter höchstpersönlich.
Trotz der ungewissen wirtschaftlichen Zukunftsaussichten setzt sich der Trend zur Gründung neuer Stiftungen auch im Jahre 2010 fort. Dies nährt die Hoffnung, dass in unserem Regierungsbezirk der Stiftungsgedanke auch in Zukunft gedeihen wird.
Stiftungsaufsicht der Regierung von Unterfranken
Einzugsgebiet: Unterfranken
Zahl der rechtsfähigen Stiftungen im Einzugsgebiet: 358 (Stand 1.3.2010)
Stiftungsdichte: 28 pro 100.000 Einwohner
Bekannte Stiftungen: Stiftung Juliusspital Würzburg, Blindeninstitutsstiftung Würzburg, Vogel-Stiftung Würzburg
Regierungsdirektor Peter Ditze leitet als Jurist das Sachgebiet Kultur, Stiftungen, Schulrecht und Schulorganisation an der Regierung von Unterfranken.