Nach der Einstellung der Ermittlungen im Fall Seibersdorf hat nun die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen gegen Ex-FPÖ-Politiker Martin Graf und den Anwalt Michael Witt im Fall der Gertrud-Meschar-Privatstiftung eingestellt.

Nach der Einstellung der Ermittlungen im Fall Seibersdorf hat nun die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen gegen Ex-FPÖ-Politiker Martin Graf und den Anwalt Michael Witt im Fall der Gertrud-Meschar-Privatstiftung eingestellt.

Laut Medienberichten wurde bereits im Juli bekannt, dass die Stiftungskonstruktion der Pensionistin de facto (aber nicht de jure) aufgelöst werden konnte und ein großer Teil des Vermögens an die Dame zurückgegeben wurde. Das war – was Privatstiftungen betrifft – ein Novum in Österreich.
Hinter dieser Vermögensrückführung standen wie berichtet Vorwürfe gegen den Ex-Stiftungsvorstand – darunter Graf und sein Anwalt Witt. Es ging um Geschäfte in Grafs Umfeld. Die Staatsanwaltschaft hat nun, wie Witt mitteilt, das Verfahren gegen Graf und ihn eingestellt.

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