DIE STIFTUNG: Auf dem diesjährigen StiftungsForum in Duisburg am 26. August werden wir das Thema Verbrauchsstiftung behandeln. Was ist das eigentlich, eine Verbrauchsstiftung?
Dr. Franz Schulte: Normalerweise sind Stiftungen auf die Ewigkeit ausgelegt. Sie dürfen für ihre Stiftungszwecke das Stiftungsvermögen nicht verbrauchen, sondern müssen dazu die laufenden Erträgnisse z.B. aus dem Stiftungsvermögen oder in Form von Zuwendungen verwenden. Verbrauchsstiftungen dürfen sich sozusagen selbst verzehren und auch ihr Stiftungsvermögen für Stiftungszwecke einsetzen. Der Gesetzgeber hat mittlerweile die Zulässigkeit von Verbrauchsstiftungen, die zuvor diskutiert wurde, ausdrücklich anerkannt.
DIE STIFTUNG: Vermögen verbrauchen heißt auch mehr Flexibilität – ist dieser Zweisatz richtig?
Schulte: Nur bedingt. Das Stiftungsvermögen kann von den Stiftungsorganen nicht nach Belieben verbraucht werden. Der Verzehr der Mittel muss nach einem vom Stifter zumindest in den Eckpunkten vorgegebenen Plan erfolgen. Außerdem muss nach dem Gesetz schon im Stiftungsgeschäft der Zeitraum festgelegt werden, für den die Stiftung bestehen soll. Mindestens sind das 10 Jahre. Die Stiftungsbehörden nehmen es mit der Einhaltung dieser Voraussetzungen recht genau.
DIE STIFTUNG: Warum wird es trotzdem keinen Verbrauchsstiftungsboom in Deutschland geben, obwohl derlei etwa in den USA normal ist?
Schulte: Für viele Stifter spielen auch steuerliche Aspekte eine wesentliche Rolle. Stiftungen und Zustiftungen an Ewigkeitsstiftungen berechtigen zum sogenannten erhöhten Sonderausgabenabzug. Für Zuwendungen in das verbrauchbare Vermögen von Stiftungen hat der Steuergesetzgeber dagegen mittlerweile die Auffassung der Finanzverwaltung festgeschrieben, dass der Sonderausgabenabzug auf die Abzugsbeträge für normale Spenden beschränkt ist.
DIE STIFTUNG: Was sind die Hürden, eine „normale“ Stiftung in eine Verbrauchsstiftung umzuwandeln?
Schulte: Die Umwandlung ist von der Genehmigung der zuständigen Stiftungsbehörde abhängig. Aber die Genehmigungen werden sehr zurückhaltend erteilt. Die Stiftungsbehörde muss unter anderem überzeugt werden, dass eine wesentliche Änderung der Verhältnisse eingetreten ist. Zudem fragt man nach dem Willen des Stifters, und zwar nicht nach dem aktuellen, sondern nach dem ursprünglichen. Hilfreich ist es, wenn sich zumindest durch Auslegung der Satzung entnehmen lässt, dass der Stifter mit einer Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung einverstanden gewesen wäre.
DIE STIFTUNG: Was empfehlen Sie Stiftungsgründern heute eher?
Schulte: Verbrauchsstiftungen können für bestimmte Vorhaben geeignet sein, die z.B. nach einer bestimmten Zeit abgeschlossen sind. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, das Stiftungsvermögen aufzuteilen in einen festen unverbrauchbaren und einen verbrauchbaren Teil, also eine Teilverbrauchsstiftung zu gründen.
Insgesamt ist es zumindest im Moment so, dass man Verbrauchsstiftungen sowohl bei den Stiftungsbehörden als auch bei den Steuerbehörden nach wie vor skeptisch gegenüber steht. D.h. viele sind der Auffassung der Verzehr des Stiftungsvermögens würde dem Wesen des Stiftungsgedankens widersprechen. Insofern kann es im Anerkennungsverfahren über verschiedene Punkte zu Diskussionen kommen. Vor allem wenn die Stiftungserrichtung möglichst schnell und reibungslos erfolgen soll, würden wir daher eher zu einer Stiftung mit einem insgesamt oder zumindest teilweise festen Vermögensstock raten.
DIE STIFTUNG: Über welche Frage würden Sie auf dem StiftungsForum gern diskutieren?
Schulte: Ich würde gerne darüber diskutieren, wie eine Verbrauchsstiftung nach Erreichen des Ablaufdatums abgewickelt wird. Und es würde mich interessieren, wie das Publikum den Bedarf an Verbrauchsstiftungen einschätzt.
DIE STIFTUNG: Herr Dr. Schulte, wir freuen uns auf anregende Diskussionen mit Ihnen beim StiftungsForum in Duisburg.
Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Franz Schulte ist bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage in Duisburg Spezialist für Non-Profit-Organisationen. Neben der juristischen und steuerlichen Beratung von Stiftungen, gemeinnützigen Vereinen und Verbänden ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt die Beratung von mittelständischen Familienunternehmen.
Über Fragen, Anregungen oder Kritik freut sich Verlagsleiter und Stiftungsfondsexperte Tobias Karow unter karow@die-stiftung.de