In Zeiten niedriger Zinsen rücken die Kosten für Fonds in den Fokus. Denn hohe Aufwendungen fressen die Rendite auf. Ein Blick auf Preise und Performance Fees.

Stiftungen mit liquiden Mitteln investieren häufig in Fonds, um mit den Ausschüttungen ihren Stiftungszweck zu finanzieren. Hohe Kosten senken die Ausschüttungen aber, weswegen Stiftungen verstärkt auf diesen Posten achten und auf teilweise deutlich kostengünstigere ETFs ausweichen.

Welche Aufwendungen und Dienstleistungen Fondsanbieter abrechnen dürfen, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in ihrem Merkblatt „Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen“ festgelegt. Die Regelungen sind für in Deutschland aufgelegte Fonds verbindlich – allerdings nicht für ausländische Fonds, die eine deutsche Vertriebszulassung besitzen, wie Bafin-Sprecher Norbert Pieper auf Anfrage bestätigte. Für andernorts domizilierte Sondervermögen hat die European Securities and Markets Authority (Esma) zwar eine ähnliche Guidance herausgegeben. Sie richtet sich an alle EU-Aufsichtsbehörden, wird aber unterschiedlich umgesetzt und lässt im Vergleich mit den Bafin-Vorgaben einen großzügigeren Kostenrahmen zu – vor allem die sogenannten Performance Fees, die fällig werden, wenn ein Fonds im Vergleich zu seiner Konkurrenz besonders gut abschneidet.

Überproportional hohe Kosten

Der Blick auf die laufenden Kosten – sogenannte Ongoing Charges – in der Tabelle der stiftungsgeeigneten Fonds zeigt eine weite Spanne von 0,45 Prozent bis weit über zwei Prozent. Sie müssen im Key Investor Information Document (KIID) ausgewiesen sein. Obwohl die Angabe in Prozent des Sondervermögens erfolgt, dürfen Fondsanbieter auch pauschale Verwaltungsgebühren verlangen, die bei hohen Mittelabflüssen zu überproportional hohen Kosten führen. Festvergütung wird auch für bestimmte Aufwendungen fällig, zum Beispiel für Verwahrentgelte.

Grundsätzlich teilen sich die Kosten für Fonds in eine Managementgebühr (also die Verwaltungsvergütung), obligatorische Aufwendungen im Zusammenhang mit der Organisation und Regulatorik (dazu gehören Transaktionskosten, Verwahrentgelte, Kosten für die Erstellung gesetzlich vorgeschriebener Unterlagen) und weitere Zahlungen an Dritte, beispielsweise für den Vertrieb oder die Bereitstellung von Analysematerial.

Stiftungen sollten sich die Kostenstruktur eines Fonds auch deshalb genau ansehen, weil die Bafin Gestaltungsmöglichkeiten zulässt. Zum Beispiel schreibt die Bafin in ihren Musterbausteinen zum Stichwort Wertpapierleihen: „Die Gesellschaft erhält für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften für Rechnung des Sondervermögens eine marktübliche Vergütung in Höhe von maximal einem Drittel der Bruttoerträge aus diesen Geschäften.“ Was eine Fondgesellschaft tatsächlich dafür berechnet, gibt vielen Stiftungen einen guten Hinweis auf die Kostenfairness des Anbieters.

Performance Fees besonders umstritten

Besonders umstritten sind im Stiftungsbereich die Performance Fees, die zu den genannten Kosten für Fonds noch hinzukommen. Sowohl Bafin als auch Esma erlauben diese Gebühren, wenn ein Fonds besser als seine Benchmark abschneidet oder bei sogenannter positiver Anteilwertentwicklung. Bezüglich der Fristen und der Auslöseschwelle für eine Extrazahlung (eine sogenannte Hurdle Rate) sind die Bafin-Vorgaben deutlich strenger als die der Esma: So wird deutschen Fonds vorgeschrieben, etwaig aufgelaufene Verluste der vergangenen fünf Jahre gegenzurechnen, bevor eine Performance Fee erhoben werden darf. Bei vielen ausländischen Fonds findet sich keine Verrechnungsfrist im Kleingedruckten.

Ähnlich verhält es sich mit den Rücklagen für die Performance Fee. Die Bafin gibt klar vor: „Entsprechend dem Ergebnis einer täglichen Berechnung wird eine rechnerisch angefallene erfolgsabhängige Vergütung im Sondervermögen je ausgegebenen Anteil zurückgestellt oder eine bereits gebuchte Rückstellung entsprechend aufgelöst. Aufgelöste Rückstellungen fallen dem Sondervermögen zu.“ Auch diese Praxis kann von internationalen Fonds anders gehandhabt werden – einige Fondsgesellschaften vereinnahmen die Rückstellungen, wenn Investoren Anteile zurückgeben.

Schlechtere Rendite

Wirtschaftsberater Frank Wettlauffer hält Performance Fees grundsätzlich für ungeeignet bei Stiftungsfonds: „Eine Erhebung dieser Gebühren verschlechtert die Rendite des Fonds.“ Zudem würden Performance Fees Fondsmanager möglicherweise zu risikoreicheren Entscheidungen verleiten. „Ist die Gebühr nur noch durch besonders riskante Wetten erzielbar, besteht die Gefahr, dass der Fondsmanager dem Spruch folgt: If you’re in trouble – double.“

Mirko Kohlbrecher vom Vermögensbetreuer Spiekermann & Co sieht umfangreiche Gebührenmodelle generell kritisch: „Vor allem bei Rentenfonds sollten Anleger jede Nachkommastelle hinterfragen, die die Rendite schmälern könnte.“
Vor dem Hintergrund der kreativen Kostengestaltung einiger Fondsanbieter sind Stiftungen insgesamt gut beraten, sich die Gebührenkonstruktionen genau anzusehen und in Beratungsgesprächen dezidiert nachzufragen. Denn sie treibt die Grundmotivation: Alle Gelder, die sie nicht als Fondsgebühren entrichten müssen, können Stiftungen ihrem Zweck zuführen

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