STIFTL: „Ai Se Eu Te Pego!“ war vor zwei Jahren der Titel eines beliebten Paarungstanzes. Und die Band FM liefert mir regelmäßig den Soundtrack für meine Beziehungskrisen. Was aber ist die AIFM-Richtlinie?
Thomas Krützmann: Sie hat weder mit dem einen noch mit dem anderen etwas zu tun. AIFM ist die Abkürzung für „Alternative Investment Fund Manager“, also die Verwalter alternativer Investmentfonds, kurz AIF. Hierunter fallen sämtliche Investmentvermögen, bei denen es sich nicht um Wertpapierfonds handelt, welche bereits seit längerem durch verschiedene Richtlinien auf europäischer Ebene geregelt sind. AIFs können offene oder geschlossene Investmentvermögen sein, die zum Beispiel in Sachwerte wie Immobilien, Infrastruktur oder Unternehmen investieren.
Die AIFM-Richtlinie wurde im Juni 2011 vom Europäischen Parlament und Rat veröffentlicht und legt gemeinsame Anforderungen an die Zulassung von und die Aufsicht über die Verwalter der AIFs fest.
Sie war bis zum 22. Juli dieses Jahres in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umzusetzen. In Deutschland wurde hierzu im Juni das Kapitalanlagegesetzbuch, kurz KAGB, beschlossen. Das KAGB ersetzt das bisherige Investmentgesetz und schafft erstmals einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für offene und geschlossene Fonds in Deutschland.
STIFTL: Welche Auswirkungen hat dies für den Markt der alternativen Investmentfonds?
Krützmann: Alternative Investmentfonds dürfen künftig nur noch von Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgelegt werden, für deren Geschäftsbetrieb eine Erlaubnis der BaFin, also der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vorliegt. Dies wird zu einer Marktbereinigung unter den Anbietern führen, da die finanziellen und organisatorischen Anforderungen sowohl in Bezug auf die Kapitalverwaltungsgesellschaften als auch die neu aufgelegten Fonds erheblich sind.
STIFTL: Was ändert sich dadurch speziell für Stiftungsanleger?
Krützmann: Das Anlageuniversum für Stiftungsanleger erweitert sich, denn alternative Investmentfonds sind künftig regulierte Kapitalanlagen von regulierten Anbietern. Dies bedeutet mehr Transparenz und klare, einheitliche Rahmenbedingungen. Im Gesetz sind zum Beispiel Kapitalanforderungen, Verhaltensregeln, der Umgang mit Interessenkonflikten, Organisationspflichten, die Einrichtung eines entsprechenden Liquiditäts- und Risikomanagements oder die Einhaltung bestimmter Fremdkapitalquoten auf Ebene der einzelnen Fonds. Gerade im aktuellen Umfeld, in dem viele Stiftungen über eine Neuausrichtung ihrer Anlagepolitik nachdenken, ist das ein wichtiger Aspekt.
STIFTL: Und was sage ich nun meinem Vorstand?
Krützmann: Alternative Investments werden von großen Stiftungsfonds schon seit Langem erfolgreich zur Stabilisierung des Portfolios und zur Erzielung laufender Ausschüttungen eingesetzt. Mit der Regulierung ist ein wichtiger Schritt getan, diese Anlageform auch im eigenen Stiftungsportfolio als sinnvolle Ergänzung zu nutzen.

