Das Bundesfamilienministerium hat den dreiköpfigen Vorstand der Conterganstiftung für eine weitere Amtszeit berufen. Dieter Hackler, Margit Hudelmaier und Heinz-Günter Dickel bleiben damit erneut für fünf Jahre im Vorstand der Stiftung, die sich für die Belange contergangeschädigter Menschen einsetzt.
Seit Langem für Contergangeschädigte aktiv
Dieter Hackler leitete von 2006 bis 2014 die Abteilung „Ältere Menschen“ im Bundesfamilienministerium. Er war von 2008 bis 2014 Stiftungsratsvorsitzender der Conterganstiftung. Seit 2019 ist er Vorstandsvorsitzender. Margit Hudelmaier war von 1992 bis 2014 als Betroffenenvertreterin im Stiftungsrat tätig. Zudem war sie von 1992 bis 2014 Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter. Seit 2015 ist sie Mitglied im Vorstand der Conterganstiftung. Heinz-Günter Dickel arbeitete bis 2021 als Leiter der Abteilung „Europäischer Sozialfonds und Nationale Zuwendungen“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Seit 2021 gehört er dem Vorstand der Stiftung an.
„Die Arbeit im ehrenamtlichen Vorstand der Conterganstiftung erfordert ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft sowohl in zeitlicher als auch in persönlicher Hinsicht“, wird Bundesfamilienministerin Lisa Paus in der Pressemitteilung des Ministeriums zitiert. „Ich danke den drei Mitgliedern des Vorstands für ihr bisheriges Engagement und freue mich, dass sie erneut bereit sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen und sich auch zukünftig mit ihrer Erfahrung für die Belange der Menschen mit Conterganschädigungen einzusetzen.“
Finanzielle Hilfe für Betroffene
Die öffentlich-rechtliche Conterganstiftung wurde 1972 mit Mitteln des Bundes und der Grünenthal GmbH gegründet. Anlass war der Contergan-Skandal der 1950er- und 1960er-Jahre. Die Einnahme des Schlaf- und Beruhigungsmittels des Unternehmens durch die Mutter während der Schwangerschaft verursachte bei Tausenden ungeborenen Kindern schwere gesundheitliche Schäden. Die Betroffenen erhalten je nach Schwere ihrer Beeinträchtigung eine einmalige Kapitalentschädigung, eine monatliche Rente sowie jährliche Pauschalen für spezifische Bedarfe über die Stiftung. Zudem fördert die Stiftung Projekte, die den Geschädigten zugutekommen. Die Conterganstiftung, die mit 200 Millionen D-Mark Stiftungskapital gegründet wurde, steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesfamilienministeriums. Sie betreut heute rund 2.450 Betroffene.
