Ein Konflikt zwischen einer Stiftung und der Finanzverwaltung in Schleswig-Holstein rückt eine grundlegende Frage in den Blick: Wie müssen nichtkirchliche Religionsgemeinschaften ihre Satzungen formulieren, um als gemeinnützig anerkannt zu werden? In diesem spezifischen Fall, der im November 2024 publik wurde, verwehrte das Finanzamt einer vom Zentralrat der Juden gegründeten Stiftung einen Antrag auf Gemeinnützigkeit. Der Grund: Die Satzung wich vom Wortlaut der Mustersatzung nach Paragraph 60 der Abgabenordnung (AO) ab. Die AO ist das elementare Gesetz des Steuerrechts und regelt somit auch das Gemeinnützigkeitsrecht.
Wo Gemeinnützigkeitsrecht und Stiftungsrecht uneins sind
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