Der Begriff Stiftungsfonds kann leicht zu Verwechslungen führen, kann er sich doch auf zwei grundverschiedene Dinge beziehen: Er steht zum einen für eine spezielle Kapitalanlage für Stiftungen – Fondsprodukte, die speziell für Stiftungen aufgelegt werden, also Kapitalanlagen, die stabile Erträge liefern und bestimmte Stiftungsregeln, etwa zum Kapitalerhalt, berücksichtigen sollen. Zum anderen – darum geht es hier – für eine Zustiftung in eine bestehende Stiftung. Ein Stiftungsfonds ist kein eigenes Steuersubjekt, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
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