Wenn der Vorstand sich selbst bedient

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Die Dr.-Heinz-und-Anita-Lütke-Stiftung im sauerländischen Hemer nahe Iserlohn ist über mehrere Jahre Opfer von Veruntreuung geworden. Das Landgericht Hagen hat den früheren Stiftungsvorsitzenden zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Ehefrau erhielt drei Jahre Freiheitsstrafe. Zwei frühere Kuratoriumsmitglieder erhielten jeweils zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung.

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