Stiftungsforum Rhein-Ruhr 2023: Nachhaltige Chancen

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Keine Konferenz im Jahr 2023 zum Thema Stiftungswesen kann die Reform des Stiftungsrechts unterschlagen, und so blickte Dr. Franz Schulte unter anderem auf die noch im Werden befindliche Vereinheitlichung auf Ebene der Landesrechte – und zeigte, dass die gewachsenen Unterschiede den Sektor noch eine Weile beschäftigen dürften. Ebenso wie die Frage, wie viele Arten von Stiftungsvermögen es eigentlich nunmehr gibt. Sicher ist hingegen, das mit dem neuen Jahr das Zuwendungsempfängerregister an den Start gehen wird, das digitale Spendenbescheinigungen ermöglicht.

 

Eine Entwicklung, die den Dritten Sektor nicht direkt berührt, aber durchaus Chancen eröffnen könnte, ist die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, in das Ariane Büchtmann genauso einführte wie in den Komplex aus ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Governance) und die 17 SDGs, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Vor dem Hintergrund der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen große Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften einen Nachhaltigkeitsbericht in ihren Lagebericht aufnehmen. Damit betreffe die Regelung rund 15.000 berichtspflichtige Unternehmen in Deutschland.

Aufwand, aber auch Chance

Regulierung bedeutet Aufwand für die Beteiligten, kann aber eben auch neue Chancen bringen. Von der Imagepflege bis zu Wettbewerbsvorteilen bei Mitarbeitergewinnung oder Kundenbindung bis zu günstigerer Fremdfinanzierung reicht die Bandbreite der Aspekte, die Unternehmen motivieren könnten. Doch auch aus Sicht des gemeinnützigen Sektors bieten sich Anknüpfungspunkte. Ralph van Kerkom zeigte die Schnittmengen zwischen der für die Gemeinnützigkeit maßgebliche deutsche Abgabenordnung und den EU-Standards, nicht nur im Bereich Umweltschutz – und arbeitete mögliche Kooperationsimpulse zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Akteuren heraus.

Die Verbindung von Gemeinnützigkeit und unternehmerischem Denken ist bei der Duisburger Haniel Stiftung gelebte Praxis, wie Geschäftsführer Dr. Rupert Antes zeigte. So wirkt die Stiftung mit Stipendienprogrammen wie dem enkelfähigen Unternehmertum auf eine nachhaltigere Wirtschaft, indem sie künftige Führungskräfte anspricht. Für die 1988 gegründete Stiftung mit einem Kapital von rund 50 Millionen Euro ist Nachhaltigkeit damit Teil der Wirtschaft, kein Gegensatz.

Nutzen und Vorgaben im Blick

Wie man die verschiedenen Spieler zusammenbringt – und was zu beachten ist –, waren die Themen des Abschlusspanels: Dr. Rupert Antes, Steuerexperte Stefan Bieroth und Birgit Nupens von der Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Detmold. Die Panelteilnehmer Rainer Cech und Dr. Franz Schulte von PKF Fasselt setzten den Rahmen mit Impulsvorträgen zur Frage nach dem Nutzen und formalen Aspekten, die es zu beachten gilt, wenn es um Vermögensverwaltung, aber auch Kapitalanlage geht. Cech zeigte, wie sich Kooperationen zwischen Wirtschaft und Gesellschaft in der Praxis darstellten – anhand von Nachhaltigkeitsberichten konnte er belegen, dass es schon heute Formen der Zusammenarbeit gibt, die als Orientierung dienen können, ob nun beim Thema Inklusion oder auch Ökologie. Schulte verwies auf die steuerrechtliche Daumenregel, dass jede Maßnahme aus Sicht des Finanzamts einer der vier Sphären zuzuordnen ist: dem ideellen Bereich, dem Zweckbetrieb, der Vermögensverwaltung oder – dann nicht steuerbegünstigt – dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Mit Blick auf Stiftungsaufsicht und Finanzbehörden konnten Birgit Nupens und Stefan Bieroth eine gewisse Entwarnung geben: Formale Hemmschuhe sind für gemeinnützige Organisationen bei der hoffentlich künftigen Kooperation mit Unternehmen eher nicht zu erwarten. So gewappnet bleibt für die Besucher noch das Motto der Veranstaltung im Blick zu behalten: „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“