AfD-nahe Stiftung in Sachsen-Anhalt erhält keine Zuschüsse

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Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat mit den Stimmen von CDU, SPD, FPD und Linke ein Gesetz verabschiedet, das politische Stiftungen mit Nähe zu extremistischen Parteien von der Landesförderung ausschließt. Direkt davon betroffen ist die AfD-nahe Friedrich-Friesen-Stiftung, die zweimal vergeblich versuchte, Landesgeld zu erhalten.

Das neue Gesetz schließt laut Mitteldeutscher Zeitung parteinahe Stiftungen von der Förderung aus, wenn sie einen der zentralen Verfassungsgrundsätze beseitigen wollten. Dazu zählen etwa die Menschenwürde oder der Rechtsstaat. Laut Gesetz ist eine solche Ausrichtung in der Regel dann anzunehmen, wenn die Stiftung oder die ihr nahestehende Partei vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werde. Letzteres ist für die AfD in Sachsen-Anhalt der Fall.

AfD-Klage brachte alles ins Rollen

Dem Landesgesetz ging eine Debatte auf Bundesebene darüber voraus, welche Regeln künftig für die Finanzierung parteinaher Stiftung gelten sollen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2023 verlangt, verbindliche Regeln zu erarbeiten. Zuvor klagte die AfD, die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung erhalte zu Unrecht keine staatliche Förderung. Anders als die politischen Stiftungen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken.

Im November 2023 verabschiedete der Bundestag dann ein Gesetz, das die staatliche Förderung parteinaher Stiftungen unter anderem an die Verfassungstreue knüpft. Außerdem sieht es vor, dass eine Stiftung erst gefördert wird, wenn die ihr nahestehende Partei mindestens dreimal hintereinander im Bundestag vertreten ist. Die Fraktion der AfD gehört zum zweiten Mal dem Parlament an.

Vorreiter auf Länderebene

Das Gesetz gilt nur auf Bundesebene, die Ländergesetzgebung ist davon unberührt. Sachsen-Anhalt hat nun als erstes Bundesland einen Vorstoß gemacht mit einer eigenen rechtlichen Regelung zu dem Thema. Laut Mitteldeutscher Zeitung verteilt das Land jährlich 300.000 Euro für politische Bildung an parteinahe Stiftungen. Die Höhe der Zuwendung richte sich, wie auf Bundesebene, nach dem Wahlerfolg der ihnen nahestehenden Partei. Bislang sei diese Förderung lediglich in einer Richtlinie des Landesbildungsministeriums geregelt gewesen. Diese Praxis habe das Marburger Verwaltungsgericht 2023 gekippt, analog zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die betroffene Friedrich-Friesen-Stiftung wurde 2017 gegründet und hat ihren Sitz in Magdeburg. Stiftungszweck ist nach eigener Aussage die Vermittlung von Wissen über freiheitlich konservative Werte und deren Entwicklungsmöglichkeiten in Bezug auf alle Bereiche der Gesellschaft. Benannt ist die Stiftung nach dem Pädagogen und Freiheitskämpfer Friedrich Friesen (1784–1814), der im sechsten Koalitionskrieg gegen Frankreich starb. Vorstandsvorsitzender ist der Verwaltungswissenschaftler Andreas Graudin. Er ist als parlamentarischer Referent für Recht, Verfassung, Gleichstellung und Petitionen für die AfD-Landtagsfraktion tätig.